Entrepreneur Kategorie - Firmengründung in Neuseeland als Einwanderungsoption

Entrepreneur Kategorie - Firmengründung in Neuseeland als Einwanderungsoption

Ein interessantes Interview mit Immigrationsberater Peter Hahn und Schriftstellerin Anja Schönborn für die, die nach Neuseeland auswandern wollen, sich eine eigene Existenz aufbauen wollen aber leider nicht für andere Visa Kategorien in Betracht kommen.

Hinweis: Wer ernsthaft darüber nachdenkt: Das Team von NZ für Deutsche hat Erfahrungen mit Erstellung von Business Plänen in Neuseeland!

Das Interview wurde auf dem Blog Neuseeland eZine am 24. September 2014 ver öffentlich und kann HIER in voller Länge gelesen werden. 

Auszüge des Interviews:

Wie funktioniert die Einwanderung über die so genannte Entrepreneur Category, die im März 2014 neu eingerichtet wurde? Welche Voraussetzungen muss man erfüllen und welche Hürden muss man überwinden? Peter Hahn erklärt Anja Schönborn von die Vor- und Nachteile der Investition in ein eigenes Geschäft in Neuseeland.

Schönborn: Was genau ist die Entrepreneur Category?
Hahn: Im Grunde genommen gehört dieEntrepreneur Category zum Bereich „Investieren in NZ“. Eine bestehende Firma zu übernehmen, oder ein eigenes Geschäft zu gründen oder mitzubringen, ist die Basis dieser Einwanderungsstrategie. Der Antragsteller muss einige Voraussetzungen erfüllen und einen ausgefeilten Business Plan vorlegen, welcher zum einen die Einwanderungsbehörden überzeugt aber zum anderen auch innerhalb der derzeit vorgeschriebenen drei Jahre realisierbar sein muss.

Schönborn: Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?
Hahn: Seit neustem gilt in dieser Kategorie auch ein Punktesystem, bei der eine Mindestzahl von 120 Punkten erreicht werden muss. Zum anderen sind die Richtlinien jetzt bezüglich des Investitionskapitals strikter geworden, eine Mindestinvestitionssumme von 100.000 NZD muss erbracht werden. Punkte gibt es unter anderem für das Alter der Antragsteller, die Geschäftserfahrung, die Höhe der Investitionssumme über 100.000 NZD hinausgehend, sowie den signifikanten Vorteil für Neuseeland, wie die Behörde das nennt. Zusatzpunkte gibt es für die Etablierung des Unternehmens außerhalb von Auckland. Der Bewerber muss bestimmte unternehmerische Erfahrungen mitbringen, idealerweise in einer Manager Position im eigenen Betrieb. Ganz entscheidend im Businessplan herausgearbeitet werden muss, dass das Geschäft eben einen signifikanten Vorteil für Neuseeland bringen muss. Darunter versteht man beispielsweise, ein schlecht laufendes Business zu übernehmen und wiederaufzubauen, neue Arbeitsplätze zu schaffen, innovativ zu sein oder ein Exportbusiness anzustreben. Die einstige Long-Term-Business-Kategorie, wie sie vor der Neumanifestierung im März hieß war lange die subjektivste Kategorie von Immigration New Zealand, das hat sich jedoch durch die neusten Richtlinien relativiert. Man ist hier bürokratischer, deutlicher in den Anforderungen und somit auch strikter geworden.

Schönborn: Für wen kommt diese Art der Einwanderung in Frage?
Hahn: Gut ist, wenn Deutsche ihr gutgehendes Business mitbringen können. Dann sind die Risiken überschaubar und es sind ein gewisser Mindestumsatz, bestehende Kunden, usw. bereits vorhanden. Allerdings sind viele dieser mobilen Unternehmen IT-Firmen oder Broker. Die benötigen eigentlich keinen Investitionseinsatz von 100.000 NZD. Da muss man dann den Businessplan dementsprechend ausarbeiten. Wer ein neues Geschäft aufmachen möchte, muss sich seit der Neueinführung der strikteren Vorgaben ganz schön weit aus dem Fenster lehnen. Nehmen wir mal das Beispiel eines 40jährigen deutschen Bäckers, der eine heruntergewirtschaftete Bäckerei in Neuseeland kaufen möchte. Für sein Alter bekommt er 20 Punkte, er hat über 10 Jahre bereits eine deutsche Bäckerei geleitet, bekommt hierfür noch einmal 40 Punkte. Mit der Investitionssumme von 300.000 NZD kauft er das marode Geschäft, steckt Geld in neue Geräte, bedeutet noch einmal 20 Punkte. Zudem möchte er drei neue Angestelltenpositionen schaffen, die ihm 30 Punkte einbringen. Macht unter dem Strich trotz des recht hohen Finanzeinsatzes und seines Unternehmerrisikos erst 110 Punkte, also knapp unterhalb der Mindestpunktzahl. Er kann allerdings sein Punktekonto dadurch erhöhen, dass er sich außerhalb Aucklands niederlässt – das bringt ihn dann endlich über die 120-Punkte Hürde.

Schönborn: Entscheidet man sich für diesen Weg und bekommt die Punkte zusammen, wie geht dann so ein Antrag von statten?
Hahn: Zunächst muss man ausloten, ob das Business überhaupt erfolgreich in Neuseeland realisierbar ist. Bevor man einen Antrag auf Permanent Residence stellen kann, muss zunächst ein Antrag auf ein Entrepreneur Work Visa gestellt werden. Das Kernstück des Antrages ist, wie schon erwähnt, ein wirklich ausgefeilter Business-Plan. Dabei geht es nicht nur darum, die finanziellen Vorteile und die Wirtschaftlichkeit darzustellen, sondern auch ganz klar, den Vorteil für Neuseeland deutlich heraus zu arbeiten. Leider werden dann in den drei Jahren, in denen das Visum gültig ist und in denen man seinen eigenen Business Plan realisieren muss, häufig Geschäfte falsch gemanagt, woran der spätere Residence Visa Antrag unter Umständen scheitern kann. Zudem muss man ganz klar bedenken, dass zwar das Business-Umfeld in Neuseeland ähnlich aussieht wie in Deutschland aber vieles funktioniert eben doch anders. 

Schönborn: Welche typischen Haken und Hürden gibt es beispielsweise?
Hahn: Wer als Deutscher hier Geschäfte machen will, startet in einem gänzlich neuen Umfeld mit einer anderen Landessprache. Verträge und Firmenstrukturen funktionieren anders, das neuseeländische Steuersystem unterscheidet sich vom Deutschen. 
Ein Debakel kann auch der eigene Business Plan werden. Ein Kunde von mir hatte beispielsweise in seinen Unterlagen verankert, dass er ein Produkt in Neuseeland herstellt, die Distribution in Neuseeland tätigt und eine internationale Distribution vornimmt. Es stellte sich aber schnell heraus, die Eigenproduktion des Produktes in Neuseeland funktionierte nicht. Sein Geschäft war zwar in den beiden anderen Zweigen profitabel und erfolgreich, jedoch wird man am Ende der drei Geschäftsjahre an seinem eigenen Businessplan gemessen. Ist eine der drei prophezeiten Einnahmequellen nicht realisiert worden und das war beispielsweise das Hauptargument, in dem Immigration Neuseeland den Vorteil für Neuseeland gesehen hatte, kann der eigentliche Residency-Antrag unter Umständen abgelehnt werden. Überspitzt gesagt, ich kann also nicht nach einem Jahr statt Äpfeln mit Birnen handeln, auch wenn das als „Entrepreneur“ viel mehr Sinn machen würde.
Der Antragsteller lehnt sich mit seinem Arbeits- und Geldeinsatz für drei Jahre extrem weit aus dem Fenster, ohne die Garantie auf den wirklichen Erfolg am Ende, sprich die Aufenthaltsgenehmigung für Neuseeland zu bekommen – hoher Einsatz, geringer Return.

Wie man sieht, gibt es einige Risiken, die in den drei Jahren auf dem Weg zur Residency auftreten können. Allerdings können die meisten Unwägbarkeiten durch gutes Management während der dreijährigen Gültigkeit des Entrepreneur Business Visa vermieden werden, zum Beispiel durch Stellen eines Antrages auf ‚Change of Condition’, wenn sich abzeichnet, dass sich die geschäftliche Tätigkeit ändert.

HIER gibt es das volle Interview zu lesen.

Einen weiteren Artikel von Peter Hahn zum Thema Auswandern gibt es HIER

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