Essential Skills Work Visa

Essential Skills Work Visa

Das Essential Skills Work Visa soll in erster Linie den neuseeländischen Arbeitgebern ermöglichen, Ausländer anzustellen, wenn auf dem neuseeländischen Arbeitsmarkt keine Arbeitskräfte zu finden sind. Dementsprechend muß der Arbeitgeber folgendes nachweisen:

  • Dass er sich ernsthaft bemüht hat, einen Neuseeländer oder jemanden mit einem Resident Visa für die Position zu finden
  • Dass er niemanden für die Position antrainieren konnte
  • Dass tatsächlich kein Neuseeländer (oder Residence Visa Halter) für die Position in Betracht kam.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass es nicht darum geht, nachzuweisen, dass der Antragsteller der beste Kandidat für den Job ist! Er muß quasi der einzige Kandidat sein, denn wenn ein entsprechend qualifizierter Neuseeländer sich auf den Job beworben hat, muß der Arbeitgeber diesen berücksichtigen, selbst wenn er den ausländischen Bewerber bevorzugt!

Einfacher ist der Nachweis wenn der Beruf auf einer der Skill Shortage Listen geführt wird und wenn die Bedingungen der Shortage List erfüllt werden, also zum Beispiel Nachweis gewisser Ausbildungen und/oder Berufserfahrung. Das wird oft übersehen und unterschätzt!

Seit August 2017 gibt es einen weiteren Stolperstein: Antragsteller müssen gewisse berufsspezifische Qualifikationen und/oder Berufserfahrung nachweisen. Sie müssen „suitably qualified“ sein. Das ist mehr als nur relavante Qualifikationen und Berufserfahrung, sondern ganz bestimmte in der ANZSCO (Australian and New Zealand Standard Classification of Occupations) definierte Ausbildungen! In manchen Berufen können die Ausbildungsanforderungen durch relevante Berufserfahrung von drei bis fünf Jahren (je nach Beruf) ersetzt werden.

Ein Essential Skills Work Visa bekommt man natürlich erst, wenn man einen Arbeitgeber gefunden hat, der einen anstellen will. Man braucht einen verbindlichen Arbeitsvertrag für eine vollzeit Anstellung. Und da liegt genau das Problem für viele: ohne Job kein Work Visa und ohne Work Visa keinen Job. Wer sich auf Stellenanzeigen in Neuseeland bewirbt, wird oft feststellen, dass nur Bewerber mit gültiger Arbeitserlaubnis (also Residence oder Work Visa) berücksichtigt werden. Aus Sich des Arbeitgebers ist das verständlich, denn er will die Position schnell füllen und hat keine Lust, sich mit Formularen und Bürokratie rumzuschlagen. Hinzukommt natürlich auch noch die Ungewissheit, ob der Work Visa Antrag genehmigt wird. Bei einer Ablehnung müsste er wieder von vorne anfangen und hätte viel Zeit verloren.

Essential Skills Work Visas gibt es nur für Anstellungsverträge, soll heißen für freiberufliche Tätigkeit oder Bezahlung auf Provisionsbasis gibt es keine Work Visas!
 

* Wir übernehmen keine Gewährleistung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der auf dieser Website publizierten Informationen. Bitte lassen Sie sich im Zweifel kompetent beraten!

Kontakt Peter Hahn und Team: 46 Tuatoru St, Eastbourne, Wellington 5013, Neuseeland, Tel. + 64 4 562 6385, Email: team@peterhahn.co.nz

REISEBUCHUNGEN:
SONDERANGEBOTE
Selbstfahrer Rundreisen
Gern erstellen wir eine detaillierte, individuelle Selbstfahrerreise inklusive Mietwagen, Hotels & Aktivitäten für Sie! Frühbucherrabatte gibt es für die 2024/25 Sommersaison! 
Anfrage jetzt starten!

Mietwagen Angebot
Suchen Sie den idealen Mietwagen? Wir erstellen gern ein netes Angebot! Vom Kleinwagen bis Auto mit Allradantrieb und sogar Hybrids haben wir alles im Angebot!
Angebot jetzt anfordern!

Wohnmobil mieten
Schreiben Sie uns Ihre Reisedaten und wir finden das beste Fahrzeug zum besten Preis!

 


FAN VIDEOS gibt's hier