Trugschlüsse & Missverständnisse:

Trugschlüsse & Missverständnisse:

„Wer seinen Beruf nicht auf einer der Skills Shortage Listen findet, hat keine Chancen bei der Einwanderung, richtig?“ FALSCH.
Wer einen Job in einem Beruf findet, der nicht auf einer Skill Shortage Liste steht, kann selbstverständlich ein Residence Visa beantragen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich dabei um sog. Skilled Employment handelt.

„Mit einem Visitor Visa (Besuchervisum) darf man nur drei Monate in Neuseeland bleiben, richtig?“ FALSCH.
Auf Antrag kann man bis zu insgesamt 9 Monate (in der Regel sogar 12 Monate) in Neuseeland bleiben.

„Um sein anfängliches 3-Monats Visitor Visa zu verlängern, muss man (kurz) auseisen. Bei Wiedereinreise erhält man dann weitere drei Monate, richtig?“ FALSCH.
Oder zumindest nicht ganz richtig! Eine Ausreise ist nicht nötig. Man kann vor Ort in Neuseeland eine Verlängerung des Visitor Visas beantragen.

„Mit einem Visitor Visa darf man auf Jobsuche gehen, richtig?“ FALSCH.
Oder zumindest nicht ganz richtig! Visitor Visas sind ausschließlich für die üblichen Zwecke, also Urlaub, Freunde besuchen etc. vorgesehen. Jobsuche fällt nicht darunter, es sei denn es handelt sich wirklich nur um einen kurzen Besuch zum Zwecke eines vorab organisierten konkreten Job-Interviews. Wer unter Umständen die Absicht hat, bei erfolgreicher Jobsuche gleich hierzubleiben, sollte sich beraten lassen, wie dieses Problem am besten zu managen ist!

„Ein Partnership Work Visa kann man erst beantragen, wenn man bereits 12 Monate zusammengelebt hat, richtig?“ FALSCH.
Diese Regel gilt nur für das Residence Visa. Ein Work Visa kann man als Lebensparner eines Neuseeländers (unter gewissen Voraussetzungen) schon kurz nachdem man zusammengezogen ist beantragen!

„Wer einen Job findet, kriegt auch ein Work Visa, richtig?“ FALSCH.
Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass er sich ernsthaft bemüht hat, Neuseeländer für die Position zu finden, dass es aber keine neuseeländischen Kandidaten gab und dass er auch niemanden für die Position antrainieren konnte. Wohl gemerkt: es geht nicht darum nachzuweisen, dass der ausländische Kandidat der Beste ist, sondern darum dass er der einzige ist, der für die Position in Betracht kommt! Eine Ausnahme gilt nur bei akkreditierten Arbeitgebern. Darüberhinaus muß der Antragsteller auch nachweisen, dass er/sie für den Job qualifiziert ist („suitably qualified“). An die Qualifizierung werden seit 2017 je nach Beruf ganz spezifische Anforderungen gestellt!

„Wer einen Job in Neuseeland hat, bekommt auf der Basis ein Resident Visa, richtig?“ FALSCH.
Oder zumindest nicht immer richtig, denn nur wer sog. „skilled employment“ in Neuseeland nachweisen kann, hat gute Chancen, ein Residence Visa zu bekommen. Der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund für Residence Visa Anträge ist, dass der Antragsteller die Behörde nicht überzeugen konnte, dass die Stelle hier in Neuseeland als skilled employment zu klassifizieren ist. Das kommt oft als Überraschung, besonders bei Antragstellern, die schon mit einem Work Visa hier arbeiten. Besonders aufpassen muß man bei allen Mangement Jobs (also z.B. Restaurant Manager oder Farm Manager), bei Köchen aber in manchen Fällen sogar bei Schreinern! Darüber hinaus müssen natürlich noch diverse andere Voraussetzungen erfüllt werden.

„Bei einem Residence Visa Antrag muss der Arbeitgeber nachweisen, dass er vor Ort in Neuseeland niemanden für die Position finden konnte, richtig?“ FALSCH.
Diese Regel gilt nur für Work Visa Anträge!

„Man braucht erstmal ein Work Visa, bevor man ein Residence Visa nach zwei Jahren beantragen darf, richtig?“ FALSCH.
Wo dieses Gerücht genau herkommt, ist schwer zu sagen. Fest steht, dass es sich hartnäckig weiter verbreitet. Wer zum Beispiel ein Arbeitsangebot hat, kann sofort ein Residence Visa beantragen. Ein Work Visa ist als Zwischenschritt nur dann notwendig, wenn der Arbeitgeber nicht so lange warten will, bis das Residence Visa genehmigt ist (ein Work Visa Verfahren geht meist schneller) oder weil der Einwanderer den Englischtest, der für den Residence Antrag nötig ist, (noch) nicht bestanden hat oder vielleicht andere Voraussetzungen nicht erfüllt.

„Wer ein Business in Neuseeland kauft, darf auch hier leben, richtig?“ FALSCH.
Zwar ist es zulässig, als Ausländer ein Unternehmen zu kaufen oder zu gründen, allerdings leitet sich daraus kein Recht auf ein Aufenthaltsvisum ab. Zu prüfen wäre, ob man sich anhand der sog. Entrepreneur Visa Category für ein Aufenthaltsrecht qualifiziert. Allerdings sind die Voraussetzungen recht schwer zu erfüllen – ein einfacher Kauf eines bestehenden Unternehmens reicht nur in den seltensten Fällen aus! 

„Wer ein Residence Visa aufgrund eines Jobangebots beantragt, muss ein Mindestgehalt in Höhe von 55.000 NZD nachweisen, richtig?“ FALSCH.
Oder zumindest meistens falsch! Die 55.000 $ Regel gilt nur bei der Work to Residence Category, die wir aber in der Regel im Interesse einer schnelleren Abwicklung für unsere Kunden vermeiden.


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Kontakt Peter Hahn und Team: 46 Tuatoru St, Eastbourne, Wellington 5013, Neuseeland, Tel. + 64 4 562 6385, Email: team@peterhahn.co.nz

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