Heiraten in Neuseeland

Heiraten in Neuseeland

Heiraten in Neuseeland “ Down Under“ für  Paare aus Deutschland - Österreich - Schweiz

Heiraten Neuseeland fuer Deutsche

Der Heiratsantrag wurde mit einem Großen “Ja” besiegelt und Sie haben sich entschieden, den Bund des Lebens  auf der atemberaubend Insel Neuseelands, deren Landschaft sich in bezaubernder Vielfalt anbietet zu zelebrieren.

Eine Trauung ist etwas sehr persönliches und individuelles und bedarf einer guten Planung.

Eternal Weddings Neuseeland ist der genau richtige Ansprechpartner für jeden, der eine professionelle Unterstützung für den reibungslosen Ablauf dieses einzigartigen Vorhabens erwünscht.

Sei es die bürokratische Organisation, die Gestaltung der Zeremonie, die Verwirklichung erwünschter Extras oder Vorschläge zur Location, bei Eternal Weddings New Zealand, sind sie gut aufgehoben.  

Angelika de Vere, die Gründerin der Firma, hat als neuseeländische staatlich anerkannte Standesbeamtin (Civil Marriage Celebrant)  ihren Traumjob gefunden.  Fließend in Deutsch und Englisch, hat  sie seit 1999 schon viele Paare in den Ehestand geführt. Angelika ist mit großer Leidenschaft dabei und ihre Priorität besteht darin, jeden Brautpaar das zu ermöglichen, was es sich für ihren Hochzeitstag erwünscht.

Mit ihrer langjährlichen Erfahrung, kümmert Angelika sich um alle Formalitäten, wie Antragstellung der neuseeländischen Heiratslizenz, sowie die Dokumente zur Anerkennung der Eheschließung im Heimatland.

Heiraten in Neuseeland ist etwas Einzigartiges und mit Eternal Weddings New Zealand und deren "Know-How" wird es zu einem unvergesslichen Erlebnis.


Voraussetzungen:

  • Derzeit nicht verheiratet
  • Falls geschieden oder verwitwet muss eine Übersetzung des Scheidungsurteils beziehungsweise der Sterbeurkunde vorliegen
  • Mindestens 16 Jahre alt (Einverständnis der Eltern, wenn einer der beiden Brautleute unter 18 Jahre alt ist)
  • Nicht verwandt (auch nicht durch Adoption oder verschwägert)
  • Für Paare aus dem Ausland ist das Antragsformular“ Notice of intended marriage where both parties ordinarily resident outside New Zealand BDM 58 auszufüllen.
  • Dieser Antrag ist dann beim Department of Internal Affairs einzureichen,das wiederun die Heiratslizenz erteilt.(dauert 3 volle Arbeitstage)
  • Location und Zeitpunkt sollten bekannt sein, da diese im Antragsformular (BDM58)  angegeben werden müssen, sowie der Name von der Person die die Eheschließung vollziehen wird
  • Die Eheschließung muss durch einen dafür in Neuseeland zugelassene Person vollzogen werden. (Registrar ,Civil Marriage Celebrant,Pfarrer oder Priester
  • Bei der Eheschließung müssen zwei Trauzeugen anwesend sein

Legalisierung im Heimatland: Zur Anerkennung muss die neuseeländische Heiratsurkunde mit einer Echtheitsbestätigung, der sogenannten Apostille, sowie eine rechtliche Übersetzung versehen werden.  

Angelika und Ihr Team freuen sich auf Ihre Anfrage.

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