Investor Category

Investor Category

Seit Juli 2009 gibt es eine attraktive Einwanderungsmöglichkeit für vermögende Auswanderer, nämlich die sog. Invester 1 und die Investor 2 Kategorie.

Die Investor 1 Category verlangt eine Mindestinvestition von 10 Millionen NZD, die mindestens drei Jahre in sog. akzeptable Anlagen (acceptable investments) investiert werden müssen. Diese „VIP“-Kategorie zeichnet sich insbesondere dadurch aus, was der Antragsteller gegenüber anderen Kategorien, insbesondere der Investor 2 Category, nicht zu erfüllen braucht:

  • Alter ist unerheblich, jedenfalls solange keine gesundheitlichen Probleme mit dem Alter verbunden sind.
  • Englischkenntnisse brauchen nicht nachgewiesen zu werden.
  • Aufenthaltspflicht nur 44 Tage pro Jahr in den letzten zwei Jahren (nicht Kalenderjahre) der drei-jährigen Anlageperiode oder, falls mindestens 2,5 Mio NZD in sog. growth investments angelegt wurden, 88 Tage beliebig innerhalb der dreijährigen Anlageperiode. Sobald eine der Bedingungen erfüllt wurde, besteht keine Aufenthaltspflicht mehr.

Die Investor 2 Category verlangt den Nachweis von deutlich weniger Vermögen. Im Mai 2017 wurde die Investor 2 Category neu überarbeitet. Die Investor 2 Category ist ein Punktesystem, d.h. die besten Bewerber werden in regelmäßigen Pool-Ziehungen ausgewählt. Folgende (wesentlichen) Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Antragsteller müssen ein Nettovermögen von mindestens 3 Millionen NZ$ nachweisen. Dieser Betrag (höhere Anlagensummen geben mehr Punkte) muß mindestens vier Jahre in Neuseeland angelegt werden.
  • Es gibt ein breiteres Spektrum an Investitionsmöglichkeiten (sog. acceptable nvestments). Nicht in Betracht kommen lediglich Festgeldanlagen bei Banken, Kauf von privatem Wohnraum und alle Investitionen außerhalb Neuseelands.
  • Nur relativ geringe Englischkenntnisse müssen nachgewiesen werden (gute Englischkenntnisse werden entsprechend mit Zusatzpunkten honoriert)
  • Mindestens drei Jahre Unternehmer-, bzw. Geschäftserfahrung müssen nachgewiesen werden. Aber Vorsicht: es gibt strenge Voraussetzungen, was genau als Geschäftserfahrung anerkannt wird!
  • Höchstalter liegt bei 65 Jahren.
  • Aufenthaltspflicht: 146 Tage in jedem der letzten drei Jahre (nicht Kalenderjahre) der vierjährigen Anlageperiode oder, falls mindestens 750.000 NZD in sog. growth investments angelegt wurden, 438 Tage beliebig innerhalb der vierjährigen Anlageperiode. Sobald eine der Bedingungen erfüllt wurde, besteht keine Aufenthaltspflicht mehr.

Die Investor Category wird öfter geändert als alle anderen Residence Visa Kategorien, was Sie beim Lesen dieser Zeilen bitte berücksichtigen! Bitte lassen Sie sich daher kompetent beraten, bevor Sie sich auf Informationen im Internet verlassen.

* Wir übernehmen keine Gewährleistung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der auf dieser Website publizierten Informationen.

Kontakt Peter Hahn und Team: 46 Tuatoru St, Eastbourne, Wellington 5013, Neuseeland, Tel. + 64 4 562 6385, Email: team@peterhahn.co.nz

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