Skilled Migrant Category (SMC)

Skilled Migrant Category (SMC)

Das ist das Flaggschiff des neuseeländischen Einwanderungsrechts. Etwa die Hälfte aller Resident-Visa-Anträge werden aufgrund der SMC (Skilled Migrant Category) genehmigt. Es ist ein System, das Antragsteller je nach Alter, Ausbildung, Berufserfahrung und Anstellung in Neuseeland mit Punkten bewertet.

Das Punktesystem ist ein Quotenmanagementsystem, womit die jährliche Einwanderungsquote gesteuert und kontrolliert werden soll. Das zurzeit geltende Punktesystem wurde am 28. August 2017 eingeführt und die Mindestpunkzahl wurde zunächst auf 160 Punkte festgelegt. Je nachdem wie viele Kandidaten mit 160 Punkten genehmigt werden, wird die Mindestpunktezahl auf dem Level bleiben oder hoch- bzw. runtergeschraubt. Es kann natürlich auch sein, dass die Regierung entscheidet, die Gesamtquote der Einwanderer zu senken oder zu heben und damit Einfluss auf den Einwanderungsstrom zu nehmen.

Die Skilled Migrant Category ist in zwei Verfahrensschritte unterteilt. Erster Schritt ist die Expression of Interest (EOI). Online erklärt man zunächst seine Absicht, einwandern zu wollen. Alle Absichtserklärungen über 100 Punkte kommen in einen Pool, aus dem regelmäßig alle zwei Wochen die erfolgreichen Kandidaten ausgewählt werden. Aber Vorsicht: Das Wort Absichtserklärung (Expression of Interest) lässt vermuten, dass man mal schnell unverbindlich seinen Finger heben kann, um zu bekunden, dass man gerne nach Neuseeland auswandern möchte. Unverbindlich: JA. Schnell: NEIN! Die Tatsache, dass das Verfahren online – sozusagen im Do-it-your-self-Verfahren – eingeleitet werden kann, steht im Widerspruch zur Komplexität dieser Einwanderungskategorie. Das gilt insbesondere nach der Einführung der neuen Regeln im August 2017! Sowohl der Prozess, als auch das Abschlussergebnis des Antragsverfahrens sind vielschichtig.

Der Fragenkatalog der EOI umfasst in Druckform mehr als 40 Seiten. Bevor die EOI eingeleitet werden kann, muss man in der Regel auch schon einen Englischtest bestanden haben und in vielen Fällen seine Ausbildung von der New Zealand Qualifications Authority (NZQA) bewertet haben lassen. Juristisch gesehen (zumindest aus der Sicht des Gesetzgebers) ist die Zweiteilung des Antragsverfahrens gar nicht ungeschickt. Wer die erste Hürde, die Auswahl im EOI-Verfahren, nicht schafft, der hat keine Handhabe gegen den neuseeländischen Staat. Die EOI steht sozusagen im rechtsfreien Raum, da es eben nur eine Absichtserklärung des Antragstellers ist.

Der zweite Schritt wird mit der Invitation to Apply (ITA) eingeleitet. Alle aus dem Pool Auserkorenen werden eingeladen, einen Resident Visa Antrag zu stellen. Aber es gilt immer noch das Prinzip der Unverbindlichkeit. Man hat lediglich das Recht erworben, einen Antrag stellen zu dürfen. Trotz Einladung kann man auch wieder ausgeladen werden – oder treffender formuliert – man erhält eine Ablehnung des Resident Visa Antrages.

Voraussetzungen für ein Resident Visa anhand der SMC:
Der Blick auf die Punktetabelle könnte den Eindruck erwecken, es sei ganz simpel: Wer 160 Punkte erzielt (oder wieviel Punkte zum jeweiligen Zeitpunkt eben verlangt werden), kommt rein. Das ist auch nicht falsch, allerdings müssen zwei weitere Voraussetzungen erfüllt werden: Hauptantragsteller brauchen einen Job und müssen den Englischtest bestehen. Ohne Job, bzw. genauer gesagt, ohne ‚skilled employment‘ gibt es kein Resident Visa, selbst wenn man 160 Punkte erzielt (mal abgesehen von einer Ausnahme, die für unsere Kunden so gut wie nie in Betracht kommt, und daher hier nicht angesprochen wird). Gleiches gilt für den Englischtest – um den kommt man nicht herum, es sei denn man ist Muttersprachler oder hat im englischsprachigen Ausland erfolgreich ein Hochschulstudium abgeschlossen!

Klingt immer noch einfach – jedenfalls wenn man einen Job gefunden hat, oder? Nicht wirklich – alle Finessen der SMC hier zu erklären, würde den Rahmen der Webseite sprengen. Wir beschränken uns daher auf potentielle Stolpersteine oder Fallen:

  • Skilled employment: Der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund für Resident Visa Anträge ist, dass der Antragsteller die Behörde nicht überzeugen konnte, dass die Stelle hier in Neuseeland als skilled employment zu klassifizieren ist. Das kommt oft als Überraschung, besonders bei Antragstellern, die schon mit einem Work Visa hier arbeiten. Besonders aufpassen muss man bei allen Mangement Jobs (also z.B. Restaurant Manager oder Farm Manager), bei Köchen aber in manchen Fällen sogar bei Schreinern! Nicht jeder Job reicht für einen Resident Visa Antrag aus. Die Tätigkeit muss einen gewissen Mindeststandard haben, der oft nicht so einfach zu definieren ist.
  • Ongoing and sustainable employment: Grundsätzlich braucht man einen vollzeit (mindestens 30 Stunden pro Woche) und unbefristeten Arbeitsvertrag. Provisionserträge oder freiberufliche Verträge werden nicht akzeptiert. Unter gewissen Voraussetzungen funktionieren auch auf mindestens 12 Monate befristete Arbeitsverträge, aber aufpassen: das Resident Verfahren muss abgeschlossen sein, bevor der Arbeitsvertrag ausläuft! Sorgfältiges Zeitmanagement ist also wichtig, denn ein Residence Verfahren kann unter Umständen schon mal 9 Monate oder länger dauern!
  • Skilled work experience: Für Berufserfahrung gibt es Punkte, aber ähnlich wie beim skilled employment eben nur ab einem bestimmten Level. Das Problem ist sowohl rechtlicher (wo genau ist die Grenze zwischen skilled und unskilled), aber auch praktischer Natur (wie weist man das bei Arbeitsverhältnissen nach, die schon viele Jahre zurückliegen oder wenn es die Arbeigeber gar nicht mehr gibt?). Ein weiteres Problem ist, dass die Berufserfahrung grundsätzlich erst ab dem Datum des relevanten Ausbildungsabschlusses zählt – aber es gibt auch Ausnahmen, wenn man nämlich die in der ANZSCO genauer beschriebene Berufserfahrung nachweisen kann.
  • ANZSCO: Überhaupt spielt ANZSCO eine wichtige Rolle bei der Bewertung von SMC Anträgen. Australian and New Zealand Standard Classification of Occupations ist eigentlich garnicht geschaffen worden, um Visaanträge zu bewerten, sondern hat von der Zielsetzung her eine statistische Funktion. ANZSCO erfasst und beschreibt Berufe und Berufsbilder in Australien und Neuseeland, wie gesagt in erster Linie für statistische Zwecke. ANZSCO‘s Tätigkeitsbeschreibungen der verschiedenen Berufe werden aber von Immigration New Zealand bei der Bewertung von skilled employment und skilled work experience herangezogen. Anhand der ANZSCO Vorgaben wird entschieden, ob der Antragsteller z.B. ein Manager/Geschäftsführer ist oder eben nur ein Assistent der Geschäftsführung. Für den Assistenten der Geschäftsführung gibt es leider keine Punkte für skilled employment und folglich keine Chance, ein Resident Visa zu erhalten. Das ist nur ein Beispiel, das in vielen anderen Berufen ähnlich vorkommt.
  • LTSSL (Long Term Skill Shortage List): Die LTSSL wird auch „list of absolute skill shortge“ genannt. Die Liste wird jedes Jahr überprüft und je nach Arbeitsmarktlage angepasst. Gelistet werden Berufe, die sowohl in allen Regionen Neuseelands als auch international in Bedarf sind. Im Rahmen des SMC Resident Visa Antrages können Antragsteller Bonuspunkte erzielen, aber nur wenn die auf der LTSSL genannten Voraussetzungen hinsichtlich Ausbildung und Berufserfahrung genauestens erfüllt werden. Oft muss zu diesem Zweck ein Antrag auf Bewertung der Ausbildung bei der NZQA (New Zealand Qualifications Authority) gestellt werden, was leider in der Regel mindestens 4 Monate dauert. Im Rahmen eines Essential Skills Work Visa Antrages kann die LTSSL auch helfen, denn im Falle einer Anstellung oder eines Stellenangebots in einem gelisteten Beruf kann sich der Arbeitgeber den Nachweis sparen, dass er keinen Neuseeländer für die Position finden konnte.
  • Die ISSL (Immediate Skill Shortage List) hat keinerlei Auswirkungen auf einen Resident Visa Antrag. Die Relevanz beschränkt sich auf Essential Skills Work Visa Anträge.


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Kontakt Peter Hahn und Team: 46 Tuatoru St, Eastbourne, Wellington 5013, Neuseeland, Tel. + 64 4 562 6385, Email: team@peterhahn.co.nz

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