Steuererklärung Neuseeland

Steuererklärung Neuseeland

Allgemeine Hinweise zum neuseeländischen Steuersystem:

  • Wer sich mehr als 183 Tage in Neuseeland aufhält, wird automatisch als neuseeländischer Steuerzahler angesehen. 
  • Das neuseeländische Steuerjahr beginnt am 1. April jeden Jahres und endet am 31. März des darauf folgenden Jahres.

Eine Steuererklärung in Neuseeland ist eigentlich ganz einfach: Man muss sich bei der neuseeländischen Steuerbehörde ein "myIR" Konto erstellen.



Um ein myIR-Konto für sich selbst zu erstellen, benötigt man:

  • Die eigene IRD-Nummer 
  • Eine E-Mail Adresse


Häufig gestellte Frage:
Wie bekommen ich als Backpacker nach meinem Work & Travel Jahr meine gezahlten Steuern zurück?
Eine Steuererklärung muss man in vielen Fällen in Neuseeland gar nicht mehr machen (seit 2019). Es ist nur wichtig, dass der Arbeitgeber die IRD Nummer hat und das das Gehalt / Steuern vom Arbeitgeber gesetzmäßig gezahlt werden. Wenn man einen ganz normalen Lohnzettel bekommt sollten da alle Angaben drauf stehen. Wenn der Arbeitgeber keinen Lohnschein ausstellt, sollte man danach fragen um sicher zu gehen, dass Steuern ordentlich gezahlt werden und beispielsweise Urlaubstage richtig angerechnet werden. Soweit der Arbeitgeber alles richtig macht, findet man alle Daten automatisch im myIR online System. Wenn das Steuerjahr abgeschlossen ist, kalkuliert die neuseeländischen Steuerbehörde die zu zahlenden / zu viel gezahlten Steuern automatisch. Wenn die Behörde Fragen hat, bekommt man innerhalb des Systems eine Nachricht. Wichtig für Backpacker / Work & Travel Teilnehmer und Arbeiter die nur vorübergehend in Neuseeland sind: Wenn einem die IRD Geld schuldet, wird dies automatisch auf das neuseeländische Konto zurückgebucht (bei myIR müssen die Kontoangaben hinterlegt sein). Es ist also wichtig, dass das Konto nicht vor der fertigen Steuerrückzahlung aufgelöst wird!

Wichtig:
Neuseeland und Deutschland haben ein Abkommen: Das so genannte Doppelbesteuerungsabkommen. Es ist daher wichtig, das das Einkommen in Neuseeland bei der deutschen Steuerbehörde bei der Steuererklärung angegeben wird - und ebenso anders herum. Für Backpacker ist das meist kein Problem wenn in dem Zeitraum kein Verdienst in Deutschland zustande kommt... wenn man aber im gleichen Steuerjahr in beiden Ländern Geld verdient hat wird es etwas komplizierter... Das Bundesministerium für Finanzen oder ein registrierter Steuerberater können hierzu mehr Auskunft geben.

 

 

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