Rückholaktion für deutsche Touristen: Corona (COVID-19)

14. April 2020: 11 Uhr: Last Call. Es gibt noch freie Plätze auf dem letzten Flug von Christchurch nach Frankfurt. Wer noch mit will muss sich jetzt zum Flughafen begeben!



UPDATE der Deutschen Botschaft Wellington: 13.04.2020 07:15 Uhr

Wichtige Information für alle bei www.rueckholprogramm.de *registrierten* (!) Ausreisewilligen auf der Südinsel:

über den Flug am 13.4.2020 haben wir für den 14.4.2020 (Check in: 10:30h) einen weiteren Flug für CHRISTCHURCH organisieren können.

Wenn Sie bislang noch kein Ticket oder bestätigten Flug haben oder auch falls Sie bis jetzt nicht mitfliegen konnten, warten Sie nicht unnötig! Kommen sie bitte heute 13.4. ab 10:30 Uhr oder spätestens am 14.4. um 10.30 Uhr zum Flughafen Christchurch. Sie brauchen sich nicht vorher bei der Botschaft zu melden. Bitte kommen Sie einfach zu den angegebenen Zeiten zum Flughafen CHR. Sie müssen nur bei uns registriert sein. Plätze nur solange der Vorrat reicht!

Wichtige Information für alle registrierten Ausreisewilligen auf der Nordinsel:

Der letzte Flug ab AUCKLAND findet am Montag, 13.4.2020 statt.

Wir bitten ALLE, die bereits im Rückholprogram registriert sind und im Rahmen des Programms ausreisen wollen, spätestens um 14:00 Uhr am Flughafen Auckland zu sein. Sie brauchen sich nicht vorher bei der Botschaft zu melden. Bitte kommen Sie einfach zu den angegebenen Zeiten zum Flughafen AKL, auch wenn sie kein Ticket haben. Sie müssen nur bei uns registriert sein.

UPDATE der Deutschen Botschaft Wellington12.04.2020 8:45

Wichtige Information für alle registrierten Ausreisewilligen auf der Nordinsel: der letzte Flug ab AKL findet bereits am Montag, 13.4.2020 statt. Alle, die auf den Flug am 14.4. gebucht waren, kommen bitte entweder heute (12.4.) ab 11 Uhr zum Flughafen AKL. Heute gibt es zwei Flüge mit insgesamt 850 Plätzen, Check-in 11:00 oder 15:00 Uhr. Plätze solange der Vorrat reicht, kommen Sie bitte so früh wie möglich! Oder spätestens am 13.4. um 14 Uhr (am 13.4. gibt es einen A380-Flug der Lufthansa mit über 500 Plätzen). Sie brauchen sich nicht vorher bei der Botschaft zu melden. Bitte fahren Sie einfach zu den angegebenen Zeiten zum Flughafen AKL, auch wenn sie kein Ticket haben. Sie müssen nur bei uns registriert sein.
 

UPDATE!!!!
Bitte alle die von Auckland abfliegen sollen schon heute (12.4.) zum Flughafen fahren wenn möglich.
Einchecken fängt immer 4 Std vor Abflug.

Hier der Flugplan:
12.4.
15:30 Uhr ab AKL
18 Uhr ab CHC
19 Uhr ab AKL

13.4.
14:45 Uhr ab CHC (letzter Flug)
18.30 Uhr ab AKL (letzter Flug)

14.4.
Flug ab AKL gestrichen!


UPDATE der Deutschen Botschaft Wellington: Coronavirus - Rückholprogramm Neuseeland WIRD BEENDET (11. April 2020: 09:45 Uhr)

Wir haben mittlerweile für alle bislang geplanten Flüge Passagierlisten erstellt. Die meisten von Ihnen haben deshalb die Mitteilung erhalten, dass Sie für einen Rückholflug berücksichtigt worden sind und demnächst eine entsprechende Nachricht von Air New Zealand oder Lufthansa erhalten werden. Diese Mitteilung sollte Ihnen signalisieren, dass Sie demnächst über das konkrete Flugdatum informiert werden. Andere sind schon einen Schritt weiter. Sie haben bereits eine Nachricht von Air New Zealand oder der Lufthansa mit Ihrem konkreten Flugdatum erhalten.

Diejenigen, die bereits bei www.rueckholprogramm.de registriert sind, noch KEINE der oben genannten Benachrichtigungen ERHALTEN haben und nach wie vor an einem Rückflug im Rahmen des Rückholprogramms der Bundesregierung interessiert sind, tun bitte folgendes:

1.Schicken Sie uns eine email an covid19botschaftwellington@gmail.com und  schreiben Sie in den Betreff

NAME_NOCH KEINE RÜCKMELDUNG_FLUG AUCK/CHR

2. Bitte loggen Sie sich ab sofort und bis spätestens Samstag, 11.4.2020, 20 Uhr neuseeländische Zeit, bei www.rueckholprogramm.de ein. Prüfen Sie noch einmal, ob Sie den für Sie richtigen Abflughafen (Auckland oder Christchurch) angegeben haben. Bestätigen Sie Ihre hinterlegten Daten durch Anklicken des Feldes „Daten aktualisieren/bestätigen“. Nur, wenn Sie sich noch einmal einloggen und Ihre Daten aktualisieren können wir sehen, dass Sie noch Bedarf an einer Rückholung haben. Diese kurzfristige Aktualisierung dient der finalen Zählung der bereits bei www.rueckholprogramm.de  erfassten aber noch nicht für Rückholflüge berücksichtigten Personen.
 

UPDATE der Deutschen Botschaft Wellington: Coronavirus - Rückholprogramm Neuseeland WIRD BEENDET (11. April 2020 früh am Morgen)

Liebe Landsleute,

das Rückholprogramm der Bundesregierung für Neuseeland wird nicht verlängert.

Gestern gab es in zwei von drei Rückholflügen viele unbesetzte Plätze (in beiden ab Auckland abgehenden Flugzeugen). Dies zeigt: Die ab heute Samstag, den 11. April 2020 noch abgehenden insgesamt 9 (neun) von der Bundesregierung gecharterten Flugzeuge von Air New Zeland und der Lufthansa reichen aus, um alle Rückkehrwilligen nach Frankfurt zu befördern.

Das Rückholprogramm für Neuseeland endet daher mit dem letzten Flug am 13. April 2020 ab Christchurch bzw. mit dem letzten Flug am 14. April 2020 ab Auckland.

Für alle, die sich bereits mit der Bitte um Rückholung auf www.rueckholprogramm.de eingetragen hatten und diese Eintragung am 6. und 7. April 2020 erneut bestätigt haben, gilt:

  • Wenn Sie eine Information über Ihren Flug/ eine Buchungsbestätigung/ ein Ticket/ ein „stand by“-Ticket erhalten haben: Warten Sie nicht länger, sondern fahren oder fliegen Sie nun zum Flughafen.
  • Auch wenn Sie keine solche Rückflug-Information erhalten haben:
    Warten Sie nicht länger, sondern fahren oder fliegen Sie nun nach Auckland oder Christchurch, damit Sie in Flughafennähe sind. Die neuseeländischen Behörden sollten Sie reisen lassen, wenn Sie glaubhaft versichern, dass Sie zum Flughafen fahren um auszureisen. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, melden Sie sich unter Angabe von Namen und Standort auf der Botschaftsseite covid19botschaftwellington@gmail.com. Wir schicken Ihnen dann ein „stand-by“-Ticket für Auckland oder Christchurch (je nachdem, wo Sie sich befinden). Damit können Sie in jedem Fall nachweisen, dass Sie erlaubterweise zum Flughafen fahren oder fliegen.

Wenn Sie zum Flughafen Auckland oder Christchurch fliegen: Streng genommen darf die Abflugzeit des Inlandsflugs nicht länger als 24 Stunden vor dem Abflug Ihres Ausreiseflugs liegen. Sollten die verfügbaren Verbindungen aber nicht ausreichen, um diese Frist einzuhalten, dürfen Sie auch länger unterwegs sein.

Wenn Sie trotz Erhalt einer Buchungsbestätigung oder eines Tickets am Tag des Abflugs nicht oder nicht rechtzeitig am Flughafen erscheinen, verlieren Sie die Möglichkeit, mit einem Rückholflug der Bundesregierung auszureisen. Bitte spekulieren Sie nicht darauf, noch ein paar Tage länger in Neuseeland zu bleiben und den letzten Flieger am 13. April bzw. am 14. April zu nehmen.

Bitte beachten Sie:

  • Es gibt keinen Anspruch auf Mitnahme im Rahmen des Rückholprogramms der Bundesregierung; sondern es gibt ein Angebot zur (kostenpflichtigen) Mitnahme.
  • Wer das Angebot nicht wahrnimmt, tut dies auf eigenes Risiko. Es ist derzeit völlig offen, wann der Lockdown gelockert oder gar aufgehoben wird. Wie finanzieren Sie Ihren weiteren Aufenthalt? Wie stellen Sie Ihre Versorgung im Falle einer COVID-19-Erkrankung oder einer anderen Erkrankung sicher? Was passiert, wenn Ihr Visum nicht verlängert wird? 

Das Botschaftsteam wird Sie auch in den nächsten Tagen weiter beraten und begleiten.

Wir werden alle Rückkehrwilligen an den beiden Flughäfen Auckland und Christchurch empfangen und Ihnen die zugeteilten Plätze vergeben.

Wir wissen, dass für Sie eine schwierige Zeit zu Ende geht, und wir wünschen Ihnen, dass Sie sich gut davon erholen. Kommen Sie gut nach Hause und vor allem: Bleiben Sie gesund!

Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Stefan Krawielicki
Botschafter


10.4. 2020

Für alle die noch keine Nachrichten / Tickets haben: Macht euch JETZT auf den Weg zu den Flughäfen! "The word on the street" ist das die Flüge am 13. und 14. April 2020 tatsächlich die letzten sind. Wer noch gar keine Informationen hat und noch von weither anreisen muss, schreibt eine Nachricht an die Botschaft und fordert eine "Confirmation of Stand-By Ticket" an - gleiche E-Mail Adresse die bereits im Umlauf ist. Wenn ihr die bekommt könnt ihr euch damit legal auf den Weg machen.

Wir sind eigentlich nicht daran interessiert Stress zu machen - aber es scheint nun doch ernst zu werden und wir wollen nicht das irgendwer der noch mit will vergessen wird oder nicht rechtzeitig da ist weil er auf die E-Mail wartet.

Diese Nachricht ist speziell an diejenigen gerichtet die noch einige Autostunden von den Flughäfen entfernt sind und Shuttle / Taxis / Freunde organisieren müssen um zum Flughafen zu gelangen.

Diejenigen die sich bereits in Flughafennähe befinden sollten ein Auge auf den Facebook Gruppen (Neuseeland Rückholaktion & Gestrandet in Neuseeland) behalten und reagieren wenn da Plätze "angeboten" werden (oft 1-3 Stunden bevor der Flug gehen soll). Meist reicht in dem Fall ein kurzer Anruf / Nachricht "wir sind auf dem Weg". Das Team der Botschaft arbeitet hart daran alles zu organisieren - aber so kurzfristig schaffen die es nicht immer noch 60 Leute anzurufen - daher nutzen sie nun auch Facebook als Platform um bekannt zu geben wenn es noch freie Plätze gibt.

Wir drücken euch allen die Daumen das ihr rechtzeitig in einen Flieger steigen dürft!!

...und hoffentlich sehen wir uns dann zu besseren Zeiten mal wieder in Neuseeland!!

LG,
Euer Neuseeland für Deutsche Team

Screen Shot von Facebook anbei:



UPDATE der Deutschen Botschaft Wellington: Coronavirus - Rückholprogramm Neuseeland (10. April 2020)

Liebe Landsleute,

das Rückholprogramm läuft weiter und geht am Osterwochenende mit täglichen Flügen - durchgehend vom heutigen Freitag, den 10. April 2020 bis Dienstag, den 14. April 2020 - in den Endspurt.

Mit den derzeit letzten geplanten Flügen:

  • ab Christchurch    am Montag,  den 13. April    (Check-in 10:45 Uhr)
  • ab Auckland          am Dienstag, den 14. April    (Check-in 11:30 Uhr)

sollten die vom 10. April bis 14. April geplanten Flüge ausreichen, um alle diejenigen nach Deutschland zurückzubringen, die sich ins Rückholprogramm eingetragen haben.

Dies ergibt sich aus Ihren Rückmeldungen, um die wir Sie im letzten Landsleutebrief gebeten haben. Alle diejenigen, die sich mit der Bitte um Rückholung auf www.rueckholprogramm.de eingetragen hatten und diese Eintragung am 6. und 7. April erneut bestätigt haben, sollten nun bald eine Information für einen bestimmten Flug erhalten. Das Warten wird sich gelohnt haben.

Sollten Sie Sorge haben, keine Ticket-Information mehr zu erhalten oder am Abflugtag nicht rechtzeitig zu dem für Sie vorgesehenen Flughafen zu gelangen, kontaktieren Sie uns bitte  unter covid19botschaftwellington@gmail.com

Bitte beachten Sie:

  • Sie können den Ihnen zugeteilten Flug nicht „umbuchen“.
  • Wenn Sie von dem (kostenpflichtigen) Rückholprogramm der Bundesregierung keinen Gebrauch machen, sind Sie darauf angewiesen, mit einem Linienflug nach Deutschland zurückzukehren.

Damit nun Ihre Ausreise im Rahmen des Rückholprogramms der Bundesregierung gut funktioniert, möchte ich nochmals die wichtigsten Punkte aus den letzten Landsleutebriefen wiederholen und um einige Erfahrungen ergänzen, die wir seither gemacht haben:

1. Erhalt der Information/ eines „stand by“-Platzes/ der Buchungsbestätigung/ des Tickets

  • Wenn Sie die Information über einen Ihnen zugeteilten Platz in einem Rückholflug erhalten,
  • entweder von Air New Zealand
  • oder von Lufthansa
  • oder durch einen Anruf von der Botschaft (Stichwort: Reserveliste),

begeben Sie sich zu Ihrem Flughafen Auckland oder Christchurch.

Reserveliste: Vor jedem Flug erhalten einige von Ihnen von Air New Zealand oder Lufthansa die Mitteilung, dass Sie als Reserve-Kandidat („stand by-passenger“) zum Flughafen kommen können, ohne Garantie, dass Sie tatsächlich einen Platz im Flieger erhalten. Das hat sich bewährt; die meisten der „stand by“-Passagiere konnten bisher am selben Tag ausreisen. Bitte beachten Sie aber, dass es sinnvoll ist, mit Ihrer Unterkunft zu vereinbaren, wie Sie Ihr Zimmer behalten, falls Sie dann doch nicht auf den Flieger kommen.

Zusätzlich können Sie uns gerne unter covid19botschaftwellington@gmail.com eine Nachricht schicken, wenn Sie sich in unmittelbarer Nähe des Flughafens Auckland oder Christchurch befinden (max. 20-30 Minuten Autofahrt oder auch zu Fuß) oder auch, wenn Sie in der Lage sind, nach Absendung Ihrer Nachricht bis in Flughafennähe anzureisen. Bitte verwenden Sie im Betreff Ihrer Mail das Schlagwort „Meldung für Reserveliste Auckland“/ „Meldung für Reserveliste Christchurch“, mit Ihrem Namen und Telefonnummer im Betreff bitte in dieser Form:

RESERVELISTE_AUCK oder CHR_NAME_TEL
wenn als Gruppe dann bitte:
RESERVELISTE_AUCK oder CHR_NAME + XX (ZAHL DER MITREISENDEN) _TEL

Wir notieren uns Ihre Telefonnummer und rufen Sie dann ggf. an, wenn kurz vor Abschluss des Check-in feststeht, dass es noch verfügbare Plätze gibt (bitte über Nacht Ihr Handy angeschaltet lassen!). Sie müssten dann schon „auf gepackten Koffern“ sitzen und sich sofort zum Flughafen begeben, wenn der Anruf kommt. Sie dürfen sich aber nur dann melden, wenn Sie bereits auf www.rueckholprogramm.de registriert sind und noch keine Bestätigung für einen bestimmten Flug bekommen haben.

  • Darüber hinaus starten wir ggfs. gesonderte Aufrufe auf der Botschaftshomepage und auf Facebook
  • Falls bei Paaren nur ein Partner ein Ticket bekommen hat oder wenn bei Familien nicht alle Familienmitglieder ein Ticket bekommen haben, teilen Sie das der Airline mit und kommen Sie bitte dennoch alle gemeinsam zum Flughafen. Wir suchen eine pragmatische Lösung.
  • Wenn Sie bei Erhalt Ihres Tickets feststellen, dass trotz aller Bemühungen die Zeit nicht ausreicht, um rechtzeitig am Flughafen zu sein, dann informieren Sie uns bitte sofort. Wir werden dann versuchen, eine andere Lösung für Sie zu finden.
  • Es kam vor, dass Tickets für Auckland an Personen versandt wurden, die sich auf der Südinsel aufhalten oder umgekehrt Tickets für Christchurch an Personen auf der Nordinsel. Dann informieren Sie uns bitte sofort, damit wir Sie für den richtigen Flughafen vorsehen.

2. Anreise zum Flughafen Auckland oder Christchurch

Sie können auf folgende Weise zu Ihrem Ausreiseflughafen reisen:

  • als Selbstfahrer (auch in einem Mietwagen)
  • mit einem Privat-PKW, aber nur, wenn er von einem Freund oder Familienmitglied gefahren wird, mit dem Sie zusammenleben („within your current bubble“)
  • mit einem Taxi; oder mit einem Sammeltaxi („ride-sharing services“)
  • mit einem PKW oder Minibus mit Fahrer („chartered vehicle services“)
  • mit einem öffentlichen Verkehrsmittel/Überlandbus
  • mit einem Inlandsflug.

Bitte beachten Sie: Die Abflugzeit des Inlandsflugs darf nicht länger als 24 Stunden vor der Abflugzeit Ihres Ausreiseflugs liegen. Wenn die verfügbaren Verbindungen nicht ausreichen, um diese Frist einzuhalten, bestehen Sie bitte gegenüber der Flug- (oder Bus-)gesellschaft auf einer flexiblen und pragmatischen Praxis. Eine Überschreitung von einer Stunde oder einigen wenigen Stunden sollte toleriert werden.

3. Sie müssen drei Dinge mitnehmen:

  • (1) Die Ihnen übersandte Information/ die Information über einen „stand by-Platz“/ die Buchungsbestätigung/ das Ticket. Wenn Sie nur einen Anruf, aber noch kein Ticket erhalten haben, sollte die Tatsache des Anrufs genügen (das hat nach unserer Kenntnis bisher gut geklappt).
  • (2) Das Passagierinformationsblatt („Passenger Info“) des neuseeländischen Außenministeriums. Sie sind verpflichtet, es vor Verlassen Ihrer Unterkunft zur Kenntnis genommen zu haben. Sie finden es  in der Anlage. Wenn Sie das Informationsblatt nicht ausdrucken können, laden Sie es herunter und speichern es auf Ihrem Mobilgerät ab.
  • (3) Die anliegende Information zu der ab 10. April 2020 geltenden Quarantäne-Verpflichtung bei Einreise nach Deutschland, siehe Anlage Informationen zur 14-tägigen Quarantäne-Verpflichtung nach Einreise nach Deutschland (Stand: 10. April 2020)

4. Bitte beachten Sie, dass eine Ausreise nicht möglich ist,

  • wenn bei Ihnen ein positiver COVID-19-Befund vorliegt und Sie noch nicht medizinisch als genesen bestätigt sind oder
  • wenn bei Ihnen Symptome von COVID-19 vorliegen oder
  • wenn bei Ihnen das Ergebnis eines durchgeführten COVID-19-Tests noch aussteht oder
  • wenn Sie in engem Kontakt stehen/standen zu einem möglichen/wahrscheinlichen/bestätigten COVID-19-Fall oder
  • wenn Sie in den letzten 14 Tage im Ausland gereist sind.

Das Botschaftsteam erwartet Sie am Flughafen. Ich wünsche Ihnen frohe Ostern – für viele von Ihnen an einem anderen Ort, als Sie zu Beginn Ihres Neuseeland-Aufenthaltes geplant hatten. Das Wichtigste daher: Bleiben Sie gesund! Und kommen Sie in den nächsten Tagen gut nach Hause.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr
Stefan Krawielicki
Botschafter
 

UPDATE der Deutschen Botschaft WellingtonCoronavirus - Rückholprogramm Neuseeland (7.04.2020)

Landsleutebrief 

Liebe Landsleute,

es geht für Sie nur noch um das wann, nicht mehr um das ob: Das Rückholprogramm läuft.

Viele der hier gestrandeten Deutschen konnten inzwischen ausreisen. Dies ist eine große Erleichterung für alle – nicht nur für diejenigen, die diesen Brief gar nicht mehr lesen müssen, sondern auch für Sie, die Sie noch auf Ihre Ausreise warten.

Nun hat wahrscheinlich jede und jeder von Ihnen den Wunsch, bereits an Ostern zu Hause zu sein. Ich verstehe das sehr gut. In dieser weltweit einmaligen globalen Krise wird das jedoch leider nicht für alle möglich sein. Ich vertraue darauf, dass Sie sich die Durchführung der Rückholflüge nicht wie die Abwicklung eines gewöhnlichen Flugplans vorstellen. Jeder einzelne Rückholflug ist eine große auch physische Herausforderung für unser kleines Botschaftsteam. Die ganze Rückholaktion für über 10.000 Ausreisende ist ein Kraftakt. Vielen Dank für Ihre Geduld.

Derzeit gibt es einen organisatorischen Punkt, wo wir erneut um Ihre Mithilfe bitten:

  • Es werden nun nach und nach Passagierlisten erstellt. Einige von Ihnen haben die Mitteilung erhalten, dass Sie für einen bestimmten Rückholflug geplant sind und demnächst eine entsprechende Nachricht von Air New Zealand oder der Lufthansa erhalten. Diese Mitteilung sollte Ihnen signalisieren, dass Sie demnächst Ihr konkretes Rückholdatum erhalten werden.
  • Andere sind schon einen Schritt weiter. Sie haben bereits eine Nachricht von Air New Zealand oder der Lufthansa mit Ihrem konkreten Rückholflug mit Datum erhalten.
  • Unsere Bitte um Mithilfe richtet sich an diejenigen, die noch keine dieser beiden  Benachrichtigungen erhalten haben:
  1. Bitte loggen Sie sich noch einmal bei www.rueckholprogramm.de ein.
  2. Bestätigen Sie Ihre hinterlegten Daten durch Anklicken des Feldes „Daten aktualisieren/bestätigen“.
  3. Tun Sie dies bitte möglichst bis zum 8. April 2020, 10.00 Uhr neuseeländischer Zeit, damit wir über möglichst aktuelle Daten verfügen (ich weiß, dass dies wieder sehr knapp ist. Daher der wichtige Hinweis, dass dies keine Ausschlußfrist ist, durch die Sie Ihren Rückflug verlieren könnten. Es wird genug Rückholflieger geben).

Eine weitere Bitte richtet sich (erneut) an diejenigen, die ausreisen werden oder bereits ausgereist sind:

  • Bitte loggen Sie sich nach erfolgreichem Ausreise-Check-in möglichst noch am Flughafen bei www.rueckholprogramm.de ein.
  • Setzen Sie ganz oben im Feld „Hilfe bei der Ausreise wird nicht mehr benötigt“ einen Haken und bestätigen Sie diese Änderung (hierzu verteilen wir seit heute an beiden Flughäfen auch einen Handzettel). Hierdurch leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur zeitnahen Aktualisierung unserer Datensätze und erleichtern damit die Organisation für diejenigen, die noch auf ihren Rückholflug warten.

Ich möchte Sie noch auf Folgendes hinweisen: Bei Versendung des Landsleutebriefs vom 4. April 2020 waren wir davon ausgegangen, dass die Tickets für die Rückholflüge in zwei Phasen verschickt werden –zunächst an diejenigen von Ihnen in Flughafennähe und sodann an alle weiteren Personen. Tatsächlich erfolgte die Ticktversendung aber nicht in diesen zwei Phasen.

Daraufhin habe ich die entsprechenden Angaben in diesem selben Landsleutebrief vom 4. April 2020 aktualisiert. Richtigerweise lautet unsere Information nun: Wenn Sie ein Ticket von Air New Zealand oder der Lufthansa erhalten und feststellen, dass Sie zeitlich nicht rechtzeitig zum Flughafen gelangen können, kontaktieren Sie uns bitte sofort. Dann können wir dafür sorgen, dass an diesem Tag eine andere Person für Sie nachrückt. Sie verlieren nicht Ihre Ausreisemöglichkeit! Sie werden für einen späteren Flug berücksichtigt.

Wie gesagt: Eine solche Rückholaktion verläuft nicht wie ein regulärer Flugplan. Schon gar nicht für über 10.000 Personen.

Für alle Flüge gilt unverändert:

Bitte warten Sie, bis Sie die Information über einen Ihnen zugeteilten Platz in einem Rückholflug erhalten,

  • entweder von Air New Zealand
  • oder von Lufthansa
  • oder durch einen Anruf von der Botschaft (Stichwort: Reserveliste; nachzulesen im Landsleutebrief vom 4.4.2020).

Bitte begeben Sie sich erst dann zum Flughafen!

Das hat bisher gut funktioniert, vielen Dank.

Bleiben Sie gesund!

Mit herzlichen Grüßen
Ihr Stefan Krawielicki


Aktuelles aus dem  Auswärtigen Amt
UPDATE der Deutschen Botschaft WellingtonCoronavirus - Rückholprogramm Neuseeland
(5.04.2020 15:00 NZDT)

Liebe Landsleute,

die Rückholflüge wurden erfolgreich wieder aufgenommen!

Für alle weiteren Flüge gilt unverändert: Bitte warten Sie, bis Sie die Information über den Ihnen zugeteilten Sitz in einem Rückholflug entweder von Air New Zealand (Muster in der Anlage) oder von Lufthansa erhalten. Bitte begeben Sie sich erst dann zum Flughafen! Das hat bisher gut funktioniert, vielen Dank!

Die ersten beiden Flüge mit Air New Zealand sind gestern Freitag, den 3. April 2020 und heute Samstag, den 4. April 2020, jeweils gegen 15:30 Uhr von Auckland nach Frankfurt gestartet. Der nächste Air New Zealand-Flug Auckland-Frankfurt ist für morgen Sonntag, den 5. April 2020 terminiert. Die Betroffenen wurden bereits von Air New Zealand informiert.

Am Montag, den 6. April 2020 und am Dienstag, den 7. April 2020 sollen die nächsten beiden Air New Zealand-Flüge starten: dieses Mal und erstmals ab Christchurch nach Frankfurt. Die Betroffenen werden in Kürze von Air New Zealand ihr Ticket erhalten oder haben bereits Nachricht erhalten: Check-in auch hier 4 Stunden vor Abflug, d.h. seien Sie bitte um 10:45 Uhr am Flughafen für Abflug um 14.45 Uhr (gleiche Zeit für beide Flüge).

Die Terminierung der weiteren Air New Zealand-Flüge ab Mittwoch, den 8. April 2020 ist fast abgeschlossen. Im Laufe der kommenden Woche sollen dann auch die ersten Flüge der Lufthansa starten.

Ich möchte Ihnen allen – erneut – für Ihre Geduld danken und dafür, dass Sie weiter ausharren, bis Sie die Mitteilung über Ihren Platz in einer der nächsten Maschinen erhalten. Ohne Ihre Mitwirkung kann diese Mammut-Aktion nicht gelingen. Damit haben Sie dazu beigetragen, dass die ersten beiden Air New Zealand-Flüge sowie auch der erste Lufthansa-Flug vor einer Woche gut über die Bühne gingen. Das stimmt mich optimistisch und sollte auch Sie beruhigen.

Ich gehe davon aus, dass sich das Verfahren nun einspielen wird.

Sie sollten künftig die Mitteilung über Ihre Ausreise und Ihr Flugticket schneller erhalten, als dies der Fall war bei den ersten Flügen, die nach Freigabe der Rückkehrflüge durchgeführt wurden.

Härtefälle haben wir, so gut es ging, berücksichtigt und versuchen auch weiterhin, sie zu berücksichtigen. Ich hoffe, dass Sie verstehen, dass wir wegen der so großen Zahl von hier Gestrandeten auf Sonderwünsche nicht eingehen können.

NEU und wichtig ist
siehe Anlage Passenger Information for Foreign National Repatriation

Wenn Sie über ein bestätigtes internationales Flugticket für die Ausreise aus Neuseeland verfügen und mit sich führen, dürfen Sie von Ihrer aktuellen Unterkunft aus zum Flughafen Auckland oder Christchurch reisen, aber nur auf folgende Weise:

  • als Selbstfahrer (auch in einem Mietwagen)
  • mit einem Privat-PKW, aber nur, wenn er von einem Freund oder Familienmitglied gefahren wird, mit dem Sie zusammen leben („within your current bubble“)
  • mit einem Taxi; oder mit einem Sammeltaxi („ride-sharing services“)
  • mit einem PKW oder Minibus mit Fahrer („chartered vehicle services“)
  • mit einem öffentlichen Verkehrsmittel/Überlandbus
  • mit einem Inlandsflug (die Abflugzeit des Inlandsflugs darf aber nicht länger als 24 Stunden vor der Abflugzeit ihres internationalen Ausreiseflugs liegen).

Damit haben nun alle in Neuseeland gestrandeten Touristen die Möglichkeit, im Rahmen einer Inlandsreise auf dem Land- oder Luftwege zu einem der beiden Ausreiseflughäfen zu gelangen.

Dies bedeutet für Sie:

- Wenn Sie ein Ticket von Air New Zealand oder der Lufthansa erhalten, dürfen Sie auf einem der oben beschriebenen Wege zu Ihrem Ausreise-Flughafen Auckland oder Christchurch reisen. 

Wenn Sie bei Erhalt Ihres Tickets von Air New Zealand oder der Lufthansa feststellen, dass die Zeit  nicht ausreicht, um rechtzeitig am Flughafen zu sein, dann informieren Sie uns bitte sofort. Dann kann jemand anders nachrücken, und wir wissen, dass wir Sie auf einem späteren Flug berücksichtigen. Ihre Ausreisemöglichkeit bleibt bestehen.

(Hinweis: In der ersten Fassung dieses Landsleutebriefs waren wir noch davon ausgegangen, dass die Tickets in zwei Phasen verschickt werden – zuerst alle in Flughafennähe, dann die anderen. Dies geschieht aufgrund des rasch angelaufenen Rückholprogramms nicht mehr.)

- Falls Sie jetzt ohne Inanspruchnahme des Rückkehrprogramms der Bundesregierung ausreisen, weil Sie selbst ein internationales Flugticket gekauft haben (z.B. von Qatar Airways), oder wenn Sie als Pauschaltourist im Rahmen einer Rückholung durch Ihren Reiseveranstalter ausreisen – und weil Sie daher über ein bestätigtes internationales Flugticket verfügen – , gehen Sie bitte wie folgt vor: Mit Ihrem bestätigten internationalen Ticket reisen Sie in der oben beschriebenen Weise auf dem Land- oder Luftweg zu Ihrem Ausreiseflughafen Auckland oder Christchurch und reisen von dort aus.

Zum Abschluss dieses langen Landsleutebriefs möchte ich mit Ihnen zusammen noch eine kurze organisatorische Bilanz der ersten beiden Flüge ziehen.

Ich möchte kurz auf einige technische Fragen und Fehlerquellen eingehen. Auch dies klingt vielleicht wieder kompliziert, aber bei einer so großen Zahl von Flügen sowie der aktuellen Ausnahmesituation im Lande kommen wir nicht um Details herum:

Bei einigen Paaren kam es vor, dass nur ein Partner ein Flugticket bekam und der andere nicht. Dann kommen Sie bitte beide zum Flughafen und wir suchen eine pragmatische Lösung.

Sie können sich Ihren Flug nicht aussuchen. Sie dürfen nicht „umbuchen“, sondern müssen zu dem Ihnen zugeteilten Flug kommen. Sonst schaffen wir als Botschaft, die wir kein Reisebüro sind, nicht die Abwicklung von Rückflügen für (nach aktuellem Stand) ca. 10.000 Personen.

Nur wenn Sie bei Erhalt Ihres Flugtickets feststellen, dass Sie tatsächlich verhindert sind, informieren Sie uns bitte sofort, damit jemand anders nachrücken kann. Wir führen für jeden Flug eine gesonderte Reserveliste.

Zu dieser Reserveliste: Damit jeder Flieger voll besetzt wird, erhalten vor jedem Flug einige von Ihnen von Air New Zealand oder Lufthansa die Mitteilung, dass Sie als Reserve-Kandidat („stand by-passenger“) zum Flughafen kommen können, ohne Garantie, dass Sie tatsächlich einen Platz im Flieger erhalten. Das hat sich bewährt. Bitte beachten Sie aber, dass es sinnvoll ist, mit Ihrer Unterkunft zu vereinbaren, dass Sie Ihr Zimmer behalten können, wenn Sie dann doch nicht auf den Flieger kommen.

Zusätzlich können Sie uns gerne unter covid19botschaftwellington@gmail.com eine Nachricht schicken, wenn Sie sich in unmittelbarer Nähe des Flughafens Auckland oder Christchurch befinden (max. 20-30 Minuten Autofahrt oder auch zu Fuß). Bitte verwenden Sie im Betreff Ihrer Mail das Schlagwort „Meldung für Reserveliste Auckland“/ „Meldung für Reserveliste Christchurch“, mit Ihrem Namen und Telefonnummer im Betreff. Wir notieren uns Ihre Telefonnummer und rufen Sie ggf. an, wenn kurz Abschluss des Check-In feststeht, dass es noch Plätze gibt. Sie müssten dann schon „auf gepackten Koffern“ sitzen und sich sofort zum Flughafen begeben, wenn der Anruf kommt. Bitte kommen Sie nicht „auf gut Glück“ zum Flughafen.

Sie dürfen sich aber nur dann melden, wenn Sie bereits auf der Rückholliste registriert sind.

Zur Aktualisierung Ihrer Angaben in www.rueckholprogramm.de: Vielen Dank für die rasche Aktualisierung Ihrer Daten, wie wir Sie von Ihnen in den letzten beiden Landsleutebriefen erbeten hatten. Seither haben noch über 1.200 von Ihnen Ihre Eintragungen aktualisiert. 

Wenn Sie sich im Rückholprogramm eingetragen haben und dann tatsächlich ausgereist sind (unabhängig davon, ob dies im Rahmen des Rückholprogramms der Bundesregierung geschieht oder auf anderem Wege): Bitte deaktivieren Sie Ihren Ausreisewunsch. Dies geschieht durch Drücken des Knopfs „Hilfe zur Ausreise wird nicht mehr benötigt“. Hierdurch können Sie uns dabei helfen, mit aktuellen Datensätzen weiterzuarbeiten.

Da diejenigen, die auf anderem Wege als im Rahmen des Rückholprogramms der Bundesregierung ausreisen oder bereits ausgereist sind und daher die Landsleutebriefe wohl nicht mehr lesen, möchte ich um Ihre Mithilfe bitten: Wir wären dankbar, wenn Sie (ehemalige) Mitreisende oder Bekannte, die sich mit einem Rückholwunsch in www.rueckholprogramm.de eingetragen hatten, aber bereits ausgereist sind, auf diese Deaktivierung des Ausreisewunsches hinweisen könnten.

Für diejenigen, die die Aktualisierung ihrer Rückholbitte bisher noch nicht vorgenommen haben: Siehe unsere Aktualisierungs-Bitte und -Anleitung in den beiden letzten Landsleutebriefen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Geduld und bleiben Sie gesund!

Wir haben übrigens die auf den Pazifik-Inseln gestrandeten ca. 300 Deutschen nicht vergessen. Hier arbeiten wir derzeit noch an einer Lösung.

Mit herzlichen Grüßen
Ihr Stefan Krawielicki
Botschafter
 

Aktuelles aus dem  Auswärtigen Amt
UPDATE der Deutschen Botschaft WellingtonCoronavirus - Rückholprogramm Neuseeland
(2.04.2020 15:00 NZDT)

Liebe Landsleute,

die wichtigste Information vorweg: Die Rückholflüge werden wieder aufgenommen.

Wie die meisten von Ihnen erfahren haben werden, erklärte die neuseeländische Premierministerin Ardern am heutigen Donnerstag Nachmittag, den 2. April 2020 in einer Pressekonferenz, dass Rückkehrflüge wieder möglich seien, namentlich für die Deutschen als größte Gruppe der hier Gestrandeten.

Damit starten die ersten Rückflüge – nach aktuellem Stand, voraussichtlich – wie folgt:

  • die ersten Abflüge ab Auckland bereits ab morgen, am Freitag Nachmittag, den 3. April 2020 (mit Air New Zealand oder Lufthansa (wenn Sie auf dem ersten Air New Zealand-Flieger morgen Nachmittag sind, werden Sie kontaktiert! Bitte begeben Sie sich nur dann zum Flughafen!)
  • die ersten Abflüge ab Christchurch ab Montag, den 6. April 2020, evtl. auch früher, mit Air New Zealand oder Lufthansa (auch hier: Sie werden kontaktiert! Bitte begeben Sie sich erst dann zum Flughafen!).

Ich freue mich sehr, dass das für Sie nervenaufreibende Warten und die belastende Ungewissheit nun ein Ende haben! Premierministerin Ardern hat Details zur konkreten Umsetzung angekündigt, u.a. zur Frage der Anreise zu den Flughäfen.

Eine wichtige Voraussetzung für die nun beginnende und hoffentlich zügige Durchführung der Ausreise von Ihnen allen haben Sie selbst in den letzten 24 Stunden geschaffen: Ich bin beeindruckt und stolz auf Sie, wie rasch und zahlreich Sie die von uns erst gestern Mittag erbetene Aktualisierung Ihrer Angaben in der Rückholdatei des Auswärtigen Amtes  https://www.rueckholprogramm.de/ vorgenommen haben. Stand heute Nachmittag: knapp 11.000 von Ihnen aktualisierte Eintragungen; davon über 6.000 Personen für Flüge ab Auckland, ca. 4.700 Personen für Flüge ab Christchurch.

Für diejenigen, die diese Aktualisierung bisher noch nicht vorgenommen haben: Die gestrige Aktualisierungs-Bitte und -Anleitung ist meinem heutigen Brief nochmals angehängt. (Siehe unten, Update vom 1.4.)

Wie geht es nun weiter?

Alle diejenigen, die sich im Rückholprogramm eingetragen haben, werden nach und nach Ihre Mitteilung für Tag und Zeit Ihrer Ausreise erhalten: entweder ab Auckland oder ab Christchurch.

Ich möchte Sie aber noch ein letztes Mal um ein wenig Geduld und Verständnis bitten. Denn bei so vielen Eintragungen in unserer Rückkehrliste können nicht alle schon in den ersten Fliegern nach Hause reisen. Natürlich verstehe ich sehr gut, dass viele von Ihnen den Wunsch und die dringende Bitte haben, jetzt so schnell wie möglich auszureisen. Viele oder die meisten von Ihnen möchten bei den Ersten sein. Ich wäre dankbar, wenn Sie uns jetzt in der Berücksichtigung von Härtefällen und anderen eiligen Fällen vertrauen.

Bitte warten Sie daher, bis Sie die Information über den Ihnen zugeteilten Sitz in einem Rückholflug entweder der Lufthansa oder von Air New Zealand erhalten.

Auch sind zu dieser Stunde noch nicht alle Details zu der Frage geklärt, wie Sie zum Flughafen kommen (können/dürfen). Sie werden auch hierüber zeitnah informiert. Bitte sehen Sie daher zum jetzigen Zeitpunkt von Nachfragen zur Transportfrage ab.

Aus heutiger Sicht stellt sich diese Frage nicht für diejenigen, die sich ohnehin bereits ganz in der Nähe der beiden Flughäfen befinden (und die daher keine gesonderte Anreise im Sinne der Vorgaben der strengen COVID-19-Regeln der neuseeländischen Regierung zum Flughafen mehr unternehmen müssen). Dies dürfte nach unserer Kenntnis auf über die Hälfte von Ihnen zutreffen.

Ich muss Sie an dieser Stelle an einen Punkt erinnern, auf den wir Sie bereits seit einiger Zeit aufmerksam gemacht hatten: Eine Ausreise ist nach den heute aktualisierten Vorgaben der neuseeländischen Regierung derzeit nicht möglich,

  • wenn bei Ihnen ein positiver COVID-19-Befund vorliegt (und noch nicht genesen sind) oder
  • wenn bei Ihnen Symptome von COVID-19 vorliegen oder
  • wenn bei Ihnen das Ergebnis eines durchgeführten COVID-19-Tests noch aussteht oder
  • wenn Sie in engem Kontakt standen zu einem möglichen/wahrscheinlichen/bestätigten
  • COVID-19-Fall oder
  • Sie in den letzten 14 Tage im Ausland gereist sind.

Ich hoffe, dass ich Recht in der Annahme gehe, dass dies bei den meisten von Ihnen nicht der Fall ist und Ihre Ausreise daher nicht verzögert. Mehr Infos hierzu: www.covid19.govt.nz.

Zum Abschluss noch ein Wort zur Transparenz in der aktuellen Krise, die bei einigen oder vielleicht auch vielen von Ihnen ein Thema ist. Ich verstehe sehr gut, dass Sie gerne mehr Informationen (gehabt) hätten und möchte dazu Folgendes sagen:

Wir haben uns in den letzten Wochen stets intensiv bemüht, Sie zeitnah über die auf der Website der Botschaft veröffentlichten „Allgemeinen Hinweise der Botschaft Wellington zu COVID-19“ auf dem Laufenden zu halten. Wegen der Dynamik der Entwicklung geschah dies manchmal mehrfach pro Tag. Leider können wir nicht immer alle Unsicherheiten über Maßnahmen und Entscheidungen der neuseeländischen Seite auffangen. Auch haben wir es bewusst vermieden, und werden dies auch weiterhin tun, z.B. konkrete Zeitangaben zu Rückkehrflügen zu veröffentlichen, solange diese nicht hundertprozentig feststehen. Wir wollten und wollen auch weiterhin nicht zur belastenden Achterbahn der Gefühle beitragen. Und dennoch ist es passiert, wie Sie wissen, dass die bereits feststehenden ersten Rückkehrflüge von Air New Zealand plötzlich und kurzfristig wieder gestrichen wurden.

Das Wichtigste aber ist, dass wir nun, mit Ihrer Hilfe, Ihrer Ausreise einen wichtigen Schritt nähergekommen sind. Vielen Dank für Ihre Geduld und bleiben Sie gesund!

Mit herzlichen Grüßen
Ihr Stefan Krawielicki
Botschafter
 

UPDATE der Deutschen Botschaft WellingtonCoronavirus - Rückholprogramm Neuseeland
(1.04.2020 13:00 NZDT)

Liebe Landsleute, es tut wieder etwas, endlich!

Bitte beachten Sie unbedingt die Informationen des Landsleutebriefs vom 1.04.2020  hier:

Landsleutebrief vom 1.04.2020

Liebe Landsleute,

es tut sich wieder etwas, endlich!

Zunächst möchte ich Ihnen versichern, dass wir uns der Sorgen, Nöte und Enttäuschungen aller Deutschen, die momentan in Neuseeland gestrandet sind, sehr bewusst sind. Sie haben sich auf einen schönen Urlaub, einen Austauschaufenthalt oder work-and-travel gefreut. Und nun sitzen Sie völlig überraschend und unverschuldet am anderen Ende der Welt fest. Sie wollen oder müssen nach Hause – und können es nicht.

Wir wissen, dass Ihre Situation von Tag zu Tag schwieriger wird – für den einen mehr, für den anderen weniger. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Botschaft tun daher ihr Möglichstes, um in dieser schwierigen Lage für Sie da zu sein und Ihnen zu helfen.

Die Entscheidung der neuseeländischen Behörden, Rückholflüge nach Deutschland nach dem ersten Lufthansa-Flug am 28. März 2020 zunächst bis zum 31. März 2020 auszusetzen, kam auch für die Botschaft überraschend. Wie Sie wissen, ist diese Aussetzung von Rückholflügen  am 31. März 2020 aber verlängert worden – für wie lange, wurde nicht gesagt.

Ich kann mir Ihr Wechselbad der Gefühle gut vorstellen!

Wir hatten bereits mit den Vorbereitungen für die weiteren Rückholflüge (in engem Kontakt mit Air New Zealand und unseren beiden Regierungen) begonnen. Für uns bleibt es weiterhin oberste Priorität, Sie schnellstmöglich nach Deutschland zurückzubringen. Das muss nach unserer Auffassung auch im Interesse Neuseelands sein.

Wir stehen dazu mit der neuseeländischen Regierung und den zuständigen Behörden in engem Kontakt – auch Außenminister Maas hat mit seinem neuseeländischen Amtskollegen telefoniert – und arbeiten mit Hochdruck daran, eine schnelle Lösung zu finden.

Eine große Zahl von Ihnen befindet sich bereits in der Nähe der beiden Flughäfen Auckland und Christchurch. Diejenigen, die noch nicht dort sind, möchten und müssen wir derzeit aber bitten, zu warten, bis sich ein Zeitfenster zur erlaubten Fahrt dorthin auftut. Wie Sie wissen gilt derzeit ein allgemeines Reiseverbot.

Das neuseeländische Außenministerium hat uns nun gebeten, die Anzahl sowie auch die Aufenthaltsorte unserer ausreisewilligen Staatsangehörigen mitzuteilen.

Bitte helfen Sie uns, diese Fragen so schnell wie möglich zu beantworten.

Loggen Sie sich dazu bitte erneut unter https://www.rueckholprogramm.de/ mit Ihrer Mailadresse und Ihrem Passwort ein. Bitte aktualisieren Sie Ihre Daten unter vier Aspekten. Bitte nutzen Sie dazu für Neuseeland folgende Felder:

- Tragen Sie bitte bei „Kontaktdaten im Ausland“ im Feld „Adresse (Aufenthaltsort im Ausland)“ zunächst ein, ob Sie sich derzeit auf der Südinsel oder auf der Nordinsel aufhalten.


- Ergänzen Sie bitte dann eine von 13 folgenden Gegenden:
 

a)         Nordinsel

  1. Northland (alles nördlich von Auckland)
  2. Großraum Auckland
  3. Hamilton, Tauranga, Rotorua, Taupo
  4. Gisborne, Napier, Hastings
  5. New Plymouth, Palmerston North, Wairarapa
  6. Großraum Wellington

b)        Südinsel

  1. Nelson, Picton, Blenheim
  2. Kaikoura
  3. Großraum Christchurch
  4. Timaru, Oamaru, Dunedin
  5. Queenstown/Wanaka
  6. Te Anau/Invercargill
  7. Westport, Franz Josef, Hokitika.


Mit diesen Angaben können wir gemeinsam mit den neuseeländischen Behörden daran arbeiten, Transportwege zu den beiden Flughäfen zu finden, die die strengen COVID-19-Vorgaben so gut wie irgend möglich einhalten.

- Tragen Sie bitte weiterhin unter „Rücktransport“ bei „Abflughafen im Ausland“ entsprechend Auckland für die Nordinsel und Christchurch für die Südinsel ein.

Mit diesen beiden Angaben können wir feststellen, wie viele Flugzeuge wir nach Auckland und wie viele wir nach Christchurch schicken werden, sobald das Rückholprogramm wieder anläuft. Wie Sie wissen, kommen nur diese beiden Flughäfen für die Ausreise in Betracht.

- Tragen Sie bitte schließlich unter „Rücktransport“ unter „Besondere Bedürfnisse für den Transport“ ein, ob Sie über ein (eigenes oder angemietetes) Fahrzeug verfügen, mit „Fahrzeug vorhanden“ oder „kein Fahrzeug“.


Mit dieser Angabe können wir feststellen, wie viele von Ihnen unter Beachtung der strengen COVID-19-Vorgaben der neuseeländischen Regierung nach Auckland oder Christchurch fahren können, ohne in Kontakt mit anderen zu kommen („stay in your bubble“).

Weiterhin bitten wir Sie, keine zusätzlichen Datensätze unter „Mitreisende hinzufügen“ anzulegen bzw. diese Ergänzungen zu entfernen, falls Sie sich diese auch bereits regulär mit ihrer Email-Adresse im Programm angemeldet haben.

Schließen Sie Ihre Eingaben bitte ab, in dem Sie „Daten aktualisiert/bestätigt“ anklicken.

Bitte nehmen Sie diese Ergänzungen und Aktualisierungen möglichst bis heute Mittwoch, den 1. April 2020 24 Uhr Ortszeit Neuseeland vor. WICHTIG: Dies ist keine Ausschlussfrist – aber je früher wir Ihre Angaben haben, desto besser!

Es ist übrigens nicht mehr möglich, sich mehrfach zu registrieren. Melden Sie sich also bei Änderungsbedarf bitte immer mit Ihrer Mailadresse und Ihrem Passwort wieder an.

Ich bin davon überzeugt, dass wir Ihrer Ausreise einen wichtigen Schritt näher kommen werden, wenn Sie diese Angaben jetzt unter https://www.rueckholprogramm.de/ ergänzen.

Dies wird uns helfen, Ihnen zu helfen.

Aktuelle Informationen finden Sie auch auf unserer Website unter www.wellington.diplo.de.

Vielen Dank und bleiben Sie gesund!

Mit herzlichen Grüßen
Ihr Stefan Krawielicki
Botschafter


Allgemeine Hinweise der Deutschen Botschaft Wellington
Coronavirus - Rückholprogramm Neuseeland
(Stand 31.03.2020 15:30 NZDT)

Am Nachmittag des 31. März 2020 informierte das neuseeländische Außenministerium alle Botschaften darüber, dass der vorläufige Stopp von Rückführungsflügen über den 31. März hinaus verlängert werde-für wie lange wurde nicht gesagt.

In einer anschließenden Pressekonferenz erklärte Premierministerin Ardern, dass die neuseeländische Regierung daran arbeite, „Rahmenbedingungen“ zu schaffen, die eine Wiederaufnahme von Rückführungsflügen ausländischer Touristen ermögliche. Dies werde „einige Tage“ dauern.

Wir werden Sie wie bisher über die aktuelle Entwicklung zeitnah auf dem Laufenden halten.
 

Allgemeine Hinweise der Deutschen Botschaft WellingtonCoronavirus - Rückholprogramm Neuseeland
(Stand: 30. März 2020, 22 Uhr MEZ)

Rückholflüge auch über den 31.03. hinaus weiterhin ausgesetzt

Nach wie vor sind weitere Rückholflüge durch die neuseeländischen Behörden ausgesetzt. Die Botschaft und das Auswärtige Amt stehen auf allen Ebenen in engem Kontakt mit der neuseeländischen Regierung, um eine Wiederaufnahme der Rückholflüge zu erreichen. Die neuseeländische Regierung hat uns versichert, dass sie die Ausreise der deutschen Staatsangehörigen ermöglichen will, aber das genaue Vorgehen erst in den nächsten Tagen festlegen wird.

Bitte sehen Sie von Anfragen zu Rückholflügen an die Botschaft Wellington ab. Sie werden kontaktiert sobald ein Rückflug für Sie feststeht. Wir bitten um Geduld.  Es bestehen derzeit vereinzelt noch Möglichkeiten mit kommerziellen Fluglinien auszureisen, ziehen Sie bitte auch solche Möglichkeiten weiterhin in Betracht.

WICHTIGER HINWEIS: Alle Personen, die sich bereits unter www.rueckholprogramm.de registriert haben, bitte wir, sich nochmals in Ihren Datensatz einzuloggen und diesen ggf. zu aktualisieren. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Datenbank die aktuelle Anzahl der Ausreisewilligen widerspiegelt.


Allgemeine Hinweise der Deutschen Botschaft Wellington: Coronavirus - Rückholprogramm Neuseeland
(Stand: 29. März 2020, 14 Uhr MEZ)

Der  erste Rückholflug der Lufthansa am vergangenen Samstag, 28. März 2020, konnte erfolgreich durchgeführt werden. Nach wie vor sind weitere Rückholflüge durch die neuseeländische Regierung bis voraussichtlich 31. März 2020 untersagt worden. Besteht derzeit mit kommerziellen Fluglinien  die Möglichkeit zur Ausreise, ziehen Sie bitte auch solche Möglichkeiten weiterhin in Betracht.

Allgemeine Hinweise der Deutschen Botschaft Wellington zu Covid-19
(Stand: 28. März 2020, 10:00 Uhr NZST)

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Nachmittag des 27. März 2020 hat die neuseeländische Regierung überraschend erklärt, dass zur Zeit keine Rückflüge aus Neuseeland möglich seien, jedenfalls nicht bis zum 31. März 2020.

Dies bedeutet: Im Rahmen des Rückholprogramms der Bundesregierung war derzeit, ausnahmsweise,  nur noch der für Samstag morgen 28. März 2020 vorgesehene Lufthansa-Rückflug nach Frankfurt möglich. Die weiteren von der Bundesregierung ab Samstag Abend 28. März 2020 geplanten Rückholflüge können derzeit nicht mehr stattfinden.

Die Hinweise der Botschaft zum Rückholprogramm der Bundesregierung werden daher aktualisiert. Es macht im Augenblick keinen Sinn, die Botschaft nach verfügbaren Plätzen auf weiteren Rückholfliegern zu fragen – vielen Dank für Ihr Verständnis.

Abgesehen vom Rückholprogramm lauten die Allgemeinen Hinweise der Botschaft im Wesentlichen unverändert.


Allgemeine Hinweise der Deutschen Botschaft Wellington zu Covid-19
(Stand: 26. März 2020, 16:00 Uhr NZST)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie den meisten von Ihnen bekannt sein dürfte, hat Premierministerin Ardern am 25. März 2020 den nationalen Notstand ausgerufen. Dieser gestattet u.a. den Sicherheitskräften (Polizei, Militär) erweiterte Befugnisse (wie etwa Militärpatrouillen). Gem. Premierministerin Ardern („stay home“) sei eine intensive Kontrolle der für jedermann geltenden Selbstisolationspflicht im öffentlichen Raum durch die Sicherheitskräfte zu erwarten. Bei Nichteinhaltung der Isolationsvorgaben drohe die Zwangseinweisung in eine staatliche Quarantäneeinrichtung. Erfrischungsspaziergänge sollen weiterhin möglich sein. Allerdings sei hierbei zwingend auf die Einhaltung der Distanz zu anderen Menschen zu achten („mindestens zwei Meter“).

UPDATE: Gemäß Information der neuseeländischen Regierung vom 26.3.2020 um 15 Uhr dürfen nach Freitag, dem 27. März 2020 um 24 Uhr/Mitternacht NZST Inlandsflüge nur noch von solchen Personen genutzt werden, die „Kerndienstleistungen“ (essential services) erbringen oder aus medizinischen Gründen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Reisende keine Inlandsflüge zum Zwecke der Nutzung eines internationalen Anschlussflugs mehr nutzen. Andere öffentliche Verkehrsmittel unterliegen ab diesem Zeitpunkt denselben Einschränkungen. Die neuseeländische Regierung verweist Reisende, die zu einem Flughafen möchten,  auf „lokale Transportunternehmen“. Welche Reisemöglichkeiten sich dadurch ergeben, kann die Botschaft derzeit nicht beurteilen.

DIE RÜCKHOLAKTION FÜR DEUTSCHE TOURISTEN IN NEUSEELAND LÄUFT WEITER AN.
Hierfür gilt unverändert: Eine Registrierung bei der Krisenvorsorgeliste „ELEFAND“ ersetzt nicht die Registrierung bei www.rueckholprogramm.de. Nur die Eintragung bei www.rueckholprogramm.de (siehe unten) ermöglicht die Teilnahme an der Rückholaktion der Bundesregierung.

WICHTIG: Bitte Registrieren Sie sich für die Teilnahme an der Rückholaktion NUR EINMAL bei 
www.rueckholprogramm.de! Sie erhalten nach erfolgreicher Registrierung keine Bestätigungs-nachricht. Eine erneute Registrierung, weil Sie keine Bestätigung erhalten haben, ist nicht nötig und führt zu Doppelanmeldungen.

Bitte nehmen Sie auch dann keine neue Registrierung vor, wenn sich Ihr Aufenthaltsort in Neuseeland nach erfolgter Registrierung ändert.

Für die Rückholaktion werden die Flughäfen in Auckland und Christchurch genutzt. Die ersten Rückflüge finden voraussichtlich ab dem kommenden Wochenende statt. Welche Flugzeuge wann und zu welcher genauen Zeit starten, steht derzeit noch nicht fest. Nach Abschluss der Aktion sind keine weiteren Flüge mehr im Rahmen dieser Rückholaktion der Bundesregierung vorgesehen.

Als Zielflughafen in Deutschland ist derzeit (für die ersten Flüge) Frankfurt am Main (FRA) angedacht.

Sie werden in nächster Zeit individuell und rechtzeitig vor Abflug entweder von der Botschaft oder von der Fluggesellschaft per E-Mail kontaktiert, sobald Ihr Rückflugtermin feststeht. Bitte kontrollieren Sie daher regelmäßig ihr E-Mailpostfach und bestätigen Sie bitte umgehend nach Maileingang Ihre Teilnahme.

Bitte verzichten Sie bis dahin auf Rückfragen bei der Botschaft. Wegen der sehr hohen Zahl von Eintragungen ist es leider nicht möglich, Zwischenauskünfte zu erteilen.

Die Botschaft Wellington rät Ihnen, v.a. wegen der Ungewissheiten hinsichtlich des seit 26. März 2020 (NZST) geltenden Lock-Downs und des Notstands, sich je nach Ihrem derzeitigem Aufenthaltsort in Richtung Auckland oder Christchurch zu begeben. Prüfen Sie bitte auch eine eventuell für Sie notwendige Unterkunftsmöglichkeit in Flughafennähe. Die Botschaft kann Ihnen leider keine Unterkunft und leider auch keine Reisemöglichkeit zum Ausreiseflughafen vermitteln.

Gemäß Information der neuseeländischen Regierung vom 26.3.2020 um 15 Uhr dürfen nach Freitag, dem 27. März 2020 um 24 Uhr/Mitternacht NZST Inlandsflüge nur noch von solchen Personen genutzt werden, die „Kerndienstleistungen“ (essential services) erbringen oder aus medizinischen Gründen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Reisende keine Inlandsflüge zum Zwecke der Nutzung eines internationalen Anschlussflugs mehr nutzen. Andere öffentliche Verkehrsmittel unterliegen ab diesem Zeitpunkt denselben Einschränkungen. Die neuseeländische Regierung verweist Reisende, die zu einem Flughafen möchten,  auf „lokale Transportunternehmen“. Welche Reisemöglichkeiten sich dadurch ergeben, kann die Botschaft derzeit nicht beurteilen.

Ohne bestätigten Ausreiseflug können Sie nach den der Botschaft derzeit vorliegenden Informationen die Flughafengebäude von Auckland oder Christchurch nicht betreten. Es macht daher keinen Sinn zu versuchen, sich in das Flughafengebäude zu begeben, bevor Sie Sie per E-Mail kontaktiert worden sind und die konkrete Information über Ihren individuellen Auseiseflug im Rahmen der Rückholaktion erhalten haben. Sie sollten dann aber spätestens 3 Stunden vor Abflug dort sein. Die Rückholflüge müssen zwingend pünktlich abfliegen und können nicht auf verspätet eintreffende Teilnehmer warten.

Nehmen Sie bitte Verpflegung mit zum Flughafen, falls es aus welchem Grund auch immer längere Verzögerungen gibt.

Das neuseeländische Gesundheitsministerium hat bekanntgegeben, dass bei Ausreise ausländischer Reisender aus Neuseeland eine etwaig zuvor angeordnete 14-tägige Selbstisolation (siehe unten) nur in folgenden Fällen vollständig beendet werden muss:

1) Es liegen Symptome von Covid-19 vor oder

2) Das Ergebnis eines durchgeführten Covid-19-Tests steht noch aus oder

3) Es liegt ein positiver Covid-19-Befund vor und Sie gelten nicht als genesen.

WICHTIGER HINWEIS: Diese Voraussetzungen gelten grundsätzlich auch für die Teilnahme an der Rückholaktion der Bundesregierung.

Das Auswärtige Amt rät nach wie vor auch dazu, die Rückreise – wo immer es noch möglich ist – selbstorganisiert anzutreten. Nach der Botschaft vorliegenden Informationen finden z.B. auch weiterhin Flüge mit Qatar Airways statt, wo für Rückflüge ab Anfang April noch freie Plätze verfügbar sein sollten.

Weitere Informationen der neuseeländischen Regierung über die Einschränkungen der Reisemöglichkeiten während des Lock-Downs finden Sie hier.

Befinden Sie sich derzeit auf einer der pazifischen Inseln und haben keine Rückreisemöglichkeit mehr, raten wir Ihnen, die weitere Entwicklung abzuwarten und sich insbesondere über die Website der Botschaft auf dem aktuellen Stand zu halten.

INFORMATIONEN ZUM LOCK-DOWN:
Am 23. März 2020 hat die neuseeländische Regierung die „Stufe 3“ (erhöhtes Risiko eines unkontrollierten Covid-19-Ausbruchs) des vierstufigen neuseeländischen Covid-19-Notfallplans ausgerufen. Das bedeutet, dass alle nicht-essentiellen öffentlich zugänglichen Einrichtungen in Neuseeland schließen (v.a. Cafés, Restaurants, Fitnessstudios, Museen, etc.). Öffentliche Veranstaltungen sind untersagt. Der öffentliche Personenverkehr steht nur noch Personen zur Verfügung, die in essentiellen Berufen tätig sind.

Seit 26. März 2020 um 0 Uhr gilt die höchste „Stufe 4“ (unkontrollierter Covid-19-Ausbruch ist wahrscheinlich). Folge: grundsätzliche Pflicht zur häuslichen Isolation für jedermann (kompletter sog. „Lock-Down“). Sämtliche Geschäfte werden geschlossen. Ausgenommen davon sind nur essentielle Einrichtungen wie Supermärkte, Apotheken etc., die dauerhaft geöffnet bleiben. Dies gilt zunächst für vier Wochen.

Auch die deutsche Botschaft ist daher bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Eine persönliche Vorsprache ist nur noch in besonders begründeten Ausnahmefällen und mit gesonderter Termin-Vereinbarung möglich.

Informationen für Touristen, die sich bereits in Neuseeland aufhalten, erhalten Sie hier.

Hinweise zur obligatorischen 14-tägigen Selbstisolation finden Sie auf der Homepage des neuseeländischen Gesundheitsministeriums. Verstöße gegen die Verpflichtung zur „self-isolation“ werden lt. Auskunft der neuseeländischen Behörden streng bestraft (u.U. droht Abschiebung, Inhaftierung oder Geldstrafen).

Wichtige Hinweise zur Visumsverlängerung:

Immigration New Zealand hat bekanntgegeben, dass Inhaber eines temporären Visums mit Ablaufdatum vor dem 2. April 2020 („work, student, visitor, interim, limited“), die aufgrund ausfallender Flugverbindungen länger in Neuseeland bleiben müssen als das neuseeländische Visum es erlaubt, rechtzeitig vor Ablauf Ihres Visums einen Antrag auf Verlängerung stellen müssen. Der Antrag ist zwingend online zu stellen. Es wird dann ein Übergangsvisum erteilt („interim visa“).

Inhaber eines temporären Visums mit Ablaufdatum zwischen 2. April und 9. Juli 2020 erhalten eine Verlängerung bis Ende September 2020. Eine Bestätigung der Verlängerung wird per E-Mail versandt.

Die Verlängerung ist nicht möglicherweise nicht kostenlos, sondern es können die üblichen Gebühren anfallen. Nähere Informationen zu allen Fragen im Hinblick auf Ihren Aufenthaltsstatus in Neuseeland erfragen Sie bitte bei Immigration New Zealand.

Sollten Sie Symptome einer Erkrankung mit Covid-19 feststellen, gehen Sie bitte keinesfalls direkt zum Arzt, sondern kontaktieren Sie umgehend die kostenfreie Healthline des neuseeländischen Gesundheitsministeriums, erreichbar unter 0800 358 5453 (wenn Sie sich in Neuseeland aufhalten) oder 0064 9 358 5453 (wenn Sie sich außerhalb von Neuseeland aufhalten).

Bitte beachten Sie auch die Website zu Covid-19 der neuseeländischen Regierung, abrufbar hier.

In unaufschiebbaren Notfällen erreichen Sie die Botschaft Wellington auch außerhalb der Geschäftszeiten und zwar täglich bis 24:00 Uhr unter folgender Bereitschaftsdienst-Telefonnummer: 021 651 987 bzw. aus Deutschland 0064 21 651 987. Bitte beachten Sie, dass der Bereitschaftsdienst der Botschaft Wellington keine Visafragen beantworten kann. Die Botschaft wäre dankbar, wenn Sie angesichts der aktuellen massiv gestiegenen Zahl von Anrufen darauf verzichten würden, den Bereitschaftsdienst mit der Bitte um Auskünfte zu Flugverbindungen zu kontaktieren. Textnachrichten können vom Bereitschaftsdienst nicht beantwortet werden.

Bitte beachten Sie zudem, dass die Botschaft Wellington keine finanzielle Hilfe für von Reisebeschränkungen Betroffene bereitstellen kann.

Bleiben Sie gesund!
 

Allgemeine Hinweise der Deutschen Botschaft Wellington zu Covid-19
(Stand: 24. März 2020, 18:00Uhr NZST)

Sehr geehrte Damen und Herren,

DIE RÜCKHOLAKTION FÜR DEUTSCHE TOURISTEN IN NEUSEELAND LÄUFT AN.

Für die Rückholaktion der Bundesregierung aus Neuseeland werden die Flughäfen in Auckland und Christchurch  genutzt. Die ersten Rückflüge finden voraussichtlich ab dem kommenden Wochenende statt (voraussichtlich ein erster Flug am Freitagabend 27. März ab Auckland).

Sie werden in nächster Zeit individuell und rechtzeitig vor Abflug kontaktiert, sobald Ihr Rückflugtermin feststeht.

 Bitte verzichten Sie bis dahin auf Rückfragen bei der Botschaft!

Die Botschaft Wellington rät Ihnen, v.a. wegen der Ungewissheiten hinsichtlich des ab 26. März 2020 (NZST) anstehenden Lock-Downs (siehe unten), sich je nach Ihrem derzeitigem Aufenthaltsort in Richtung Auckland oder Christchurch zu begeben. Prüfen Sie bitte auch eine eventuell für Sie notwendige Unterkunftsmöglichkeit in Flughafennähe. Nach den der Botschaft zur Verfügung stehenden Informationen soll es auch während des Lock-downs ungehindert möglich sein, zwecks Ausreise aus Neuseeland zu den internationalen Flughäfen im Lande zu reisen. Es macht aber keinen Sinn, sich in das Flughafengebäude selbst zu begeben, bevor Sie die konkrete Information über Ihren individuellen Rückflug erhalten haben.

Weitere Informationen der neuseeländischen Regierung über die Einschränkungen der Reisemöglichkeiten während des Lock-downs siehe: https://covid19.govt.nz/government-actions/covid-19-alert-level/#Essential-businesses.

Die Botschaft kann Ihnen leider keine Unterkunft vermitteln.

Befinden Sie sich derzeit auf einer der pazifischen Inseln und haben keine Rückreisemöglichkeit mehr, raten wir Ihnen, die weitere Entwicklung abzuwarten und sich insbesondere über die Website der Botschaft auf dem aktuellen Stand zu halten.

WICHTIG: Bitte Registrieren Sie sich für die Teilnahme an der Rückholaktion NUR EINMAL bei www.rueckholprogramm.de ! Sie erhalten nach erfolgreicher Registrierung keine Bestätigungsnachricht. Eine erneute Registrierung, weil Sie keine Bestätigung erhalten haben, ist nicht nötig und führt zu Doppelanmeldungen.

Bitte beachten Sie auch, dass eine Registrierung bei der Krisenvorsorgeliste „ELEFAND“ die Registrierung bei www.rueckholprogramm.de nicht ersetzt.

Bitte nehmen Sie auch dann keine neue Registrierung vor, wenn sich Ihr Aufenthaltsort in Neuseeland nach erfolgter Registrierung ändert.

Vor Abflug müssen einen förmlichen Antrag auf Teilnahme am Rückholprogramm nach § 6 Konsulargesetz unterschreiben und sich zur Zahlung eines Kostenbeitrags verpflichten. Bitte bringen Sie dieses Formulargemäß § 6 Konsulargesetz ausgefüllt und unterschrieben zum Abflugsort mit (bitte nicht an die Botschaft senden). Sie müssen keinen Flugpreis im Voraus bezahlen, müssen aber später Flugkosten in Höhe eines Economy-Tickets auf Rechnung erstatten. Den Antrag finden Sie hier. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte auch dem Landsleutebrief der Botschaft, abrufbar hier. www.wellington.diplo.de

Das neuseeländische Gesundheitsministerium hat bekanntgegeben, dass bei Ausreise ausländischer Reisender aus Neuseeland eine etwaig zuvor angeordnete 14-tägige Selbstisolation (siehe unten)nur in folgenden Fällenvollständig beendet werden muss:

1) es liegen Symptome von Covid-19 vor oder

2) das Ergebnis eines durchgeführten Covid-19-Tests steht noch aus oder

3) ein positiver Covid-19-Befund liegt vor und Sie gelten nicht als genesen.

INFORMATIONEN ZUM LOCK-DOWN:

Am 23. März 2020 hat die neuseeländische Regierung die „Stufe 3“ (erhöhtes Risiko eines unkontrollierten Covid-19-Ausbruchs) des vierstufigen neuseeländischen Covid-19-Notfallplans ausgerufen. Das bedeutet, dass alle nicht-essentiellen öffentlich zugänglichen Einrichtungen in Neuseeland schließen (v.a. Cafés, Restaurants, Fitnessstudios, Museen, etc.). Öffentliche Veranstaltungen sind untersagt.Der öffentliche Personenverkehr steht nur noch Personen zur Verfügung, die in essentiellen Berufen tätig sind.

Ab dem 26. März 2020 um 0 Uhr gilt die höchste  „Stufe 4“ (unkontrollierter Covid-19-Ausbruch ist wahrscheinlich). Folge: grundsätzliche Pflicht zur häuslichen Isolation für jedermann (kompletter sog. „Lock-Down“). Sämtliche Geschäfte werden geschlossen. Ausgenommen davon sind nur essentielle Einrichtungen wie Supermärkte, Apotheken etc., die dauerhaft geöffnet bleiben. Dies gilt zunächst für vierWochen.

Auch die deutsche Botschaft ist daher bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Eine persönliche Vorsprache ist nur noch in besonders begründeten Ausnahmefällen und mit gesonderter Termin-Vereinbarung möglich.

Wie bereits oben gesagt, soll die Reisemöglichkeit zueinem Flughafen zur Ausreise aus Neuseeland weiterhin möglich sein.

Informationen für Touristen, die sich bereits in Neuseeland aufhalten, erhalten Sie hier.

Hinweise zur obligatorischen 14-tägigen Selbstisolationfinden Sie auf der Homepage des neuseeländischen Gesundheitsministeriums. Verstöße gegen die Verpflichtung zur „self-isolation“ werden lt. Auskunft der neuseeländischen Behörden streng bestraft (u.U. droht Abschiebung, Inhaftierung oder Geldstrafen).

Halten Sie sich bereits in Neuseeland auf und haben Fragen im Hinblick auf Ihren Aufenthaltsstatus in Neuseeland, kontaktieren Sie bitte ebenfalls Immigration New Zealand.  Sollte sich abzeichnen, dass Sie aufgrund ausfallender Flugverbindungen länger in Neuseeland bleiben müssen als das neuseeländische Visum es Ihnen erlaubt, müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihres Visums einen Antrag auf Verlängerung stellen. Der Antrag ist online zu stellen. Nach den der Botschaft vorliegenden Informationen ist davon auszugehen, dass angesichts der aktuellen Lage über solche Anträge großzügig entschieden wird, wenn sie rechtzeitig vor Gültigkeitsablauf des Visums gestellt werden. Die Verlängerung ist nicht kostenlos, sondern es fallen die üblichen Gebühren an.

Sollten Sie Symptome einer Erkrankung mit Covid-19 feststellen, gehen Sie bitte keinesfalls direkt zum Arzt, sondern kontaktieren Sie umgehend die kostenfreie Healthline des neuseeländischen Gesundheitsministeriums, erreichbar unter 0800 358 5453 (wenn Sie sich in Neuseeland aufhalten) oder 0064 9 358 5453 (wenn Sie sich außerhalb von Neuseeland aufhalten).

Bitte beachten Sie auch die Website zu Covid-19derneuseeländischen Regierung, abrufbar hier.

In unaufschiebbaren Notfällen erreichen Sie die Botschaft Wellington auch außerhalb der Geschäftszeiten und zwartäglich bis 24:00 Uhr unter folgender Bereitschaftsdienst-Telefonnummer: 021 651 987 bzw. aus Deutschland 0064 21 651 987.Bitte beachten Sie, dass der Bereitschaftsdienst der Botschaft Wellington keine Visafragen beantworten kann. Die Botschaft wäre dankbar, wenn Sie angesichts der aktuellen massiv gestiegenen Zahl von Anrufen darauf verzichten würden, den Bereitschaftsdienst mit der Bitte um Auskünfte zu Flugverbindungen zu kontaktieren.

Bitte beachten Sie zudem, dass die Botschaft Wellington keine finanzielle Hilfe für von Reisebeschränkungen Betroffene bereitstellen kann.

Bleiben Sie gesund!
 

24.3. 2020:

Meldet euch alle bei ELEFAND an!
https://elefand.diplo.de/elefandextern/home/login!form.action


22.3.2020:
https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/rueckholaktion_neuseeland_100.html

Rückholaktion auf Neuseeland ausgeweitet
Artikel mit Informationen von Karin Mayer  22.03.2020 | 21:37 Uhr

"Die Rückholaktion für gestrandete Deutsche wird auf Neuseeland ausgeweitet, kündigte das Auswärtige Amt an. Nach SR-Informationen hatten darauf auch zahlreiche Jugendliche aus dem Saarland gehofft.

Betroffene können sich auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter www.rueckholprogramm.de in Listen eintragen. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes wird über diese Plattform die Rückholaktion koordiniert. Details zum genauen Ablauf gibt es in einem FAQ auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

Die saarländischen Jugendlichen wurden nach SR-Informationen wie andere Work-and-Travel-Teilnehmer aufgefordert, das Land wegen der Corona-Epidemie zu verlassen. Weil gleichzeitig viele Airlines die Verbindungen streichen und Zwischenstopps in Australien nicht mehr möglich sind, hatten Eltern aus dem Saarland eine Online-Petition gestartet."


Vom 21.3.2020

Das Auswärtige Amt hat die Website www.rueckholprogramm.de eingerichtet. Bitte registrieren Sie sich dort, wenn Sie keine Möglichkeit der Rückkehr nach Deutschland mehr haben.

Die Bundesregierung hat eine Rückholaktion für deutsche Touristen angekündigt. Zunächst werden Touristen und Pauschalreisende zurückgeholt, die derzeit in besonders betroffenen Gebieten mit prekären Zuständen oder akuter Gefahr für Leib und Leben festsitzen. Neuseeland gehört NICHT zu diesen besonders betroffenen Gebieten, in denen mit dieser Rückholaktion begonnen wurde.

Das Auswärtige Amt rät daher ausdrücklich dazu, die Rückreise - wo immer es noch möglich ist -selbstorganisiert anzutreten und sich nicht auf die Rückreiseaktion zu verlassen (die nicht kostenfrei sein wird).

HIER die aktuellen Infos der Botschaft in Wellington

 

E-Mail der Botschaft in Wellington vom 21.3.2020: 

Liebe Landsleute,

wir hatten Sie bereits in diesen Tagen um Aktualisierung Ihrer Daten in unserer Krisenvorsorgeliste ELEFAND gebeten.

Viele sind dieser Bitte gefolgt, mussten aber erhebliche Geduld aufbringen, andere konnten sich nicht einloggen. Das System ist leider derzeit überfordert, mit derart vielen Zugriffen konnte keiner rechnen.

Wir haben daher unter Mithilfe von SAP eine besondere App entwickelt, die Ihnen unter https://www.rueckholprogramm.de zur Verfügung steht. Wir möchten Sie erneut bitten, sich dort einmalig zu registrieren und Ihren Wunsch an einer eventuellen Rückholaktion einzutragen.

Wir bitten, den zusätzlichen Aufwand zu entschuldigen, möchten aber vermeiden, dass letztlich technische Gründe zu einem Datenverlust führen, und Landsleute nur deshalb unberücksichtigt bleiben. Die Anwendung ist einfach und lässt sich auch von mobilen Geräten nutzen.

Bitte beachten Sie auch weiterhin die stets aktualisierten Reise- und Sicherheitshinweise unter www.wellington.diplo.de.

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung und bleiben Sie gesund!
Ihre deutsche Botschaft Wellington

 

 

 

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