Offizielle Informationen

Kopiert von der Webseite der Neuseelaendischen Botschaft in Berlin:

Working Holiday Scheme (WHS) für deutsche Staatsbürger
Das deutsch-neuseeländische „Working Holiday Scheme" erlaubt deutschen Staatsbürgern, die zwischen 18 und 30 Jahre alt sind, d.h. ihren 31. Geburtstag noch nicht überschritten haben, die Einreise nach Neuseeland, um hier einen bis zu 12-monatigen Urlaub zu verbringen. Mit diesem Visum können Gelegenheits- oder Teilzeitarbeiten angenommen werden, um den Aufenthalt in Neuseeland mitzufinanzieren. Dabei ist es möglich bei einem oder verschiedenen Arbeitgebern zu arbeiten. Für deutsche Staatsbürger steht ein unlimitiertes Kontingent zur Verfügung. Das Visum kann nur einmal in Anspruch genommen werden und wird online in Deutschland, Neuseeland oder in einem anderen Land beantragt.

Bei der Einreise bekommen sie ein Working Holiday Permit, das ab dem Tag der Ankunft 12 Monate gültig ist. Während dieser Zeit kann der Visum-Inhaber mehrmals ein- und ausreisen. Aufenthalte in anderen Ländern während der Laufzeit des Visums verlängern dessen Gültigkeit nicht.

Das WHS-Visum ist ONLINE zu beantragen.
Weiter unten finden Sie einen Link zum Online Service Login. Hier müssen Sie sich erst registrieren, um später Zugriff auf die Online Bewerbung für das Working Holiday Scheme zu bekommen. Bevor Sie sich jedoch einloggen, lesen Sie bitte nachfolgende Informationen.

Wichtig! Erläuterungen zur Antragstellung


* Die Bezahlung des Working Holiday Visums ist online nur mit Visa- oder Mastercard möglich.
* Sie werden über die erfolgreiche Visa-Erteilung nicht automatisch informiert, sondern müssen sich mit Ihrem Passwort und Username erneut in Ihrem Online-Zugang einloggen um die Erteilung zu prüfen. Bitte merken Sie sich die Zugangsdaten, da Sie sonst keinen Zugriff auf Ihr elektronisches Visum haben. Bei Fragen zur Genehmigung des WHS wenden Sie sich bitte an die im Antragsformular angegebenen Kontaktadressen.
* Der Reisepass muss bei der Online-Beantragung mindestens folgende Gültigkeit haben:
"Ankunftsdatum in Neuseeland + 12 Monate Aufenthalt in Neuseeland + 3 Monate"

Erweiterung zum Working Holiday Scheme:


Seit November 2007 können Inhaber des Working Holiday Permits ihren Aufenthalt für weitere 3 Monate auf Antrag in Neuseeland verlängern lassen. Bedingungen und weitere Informationen erhalten Sie in der englischen Version!
Ein WHS-Permit kann in Neuseeland nicht in ein Visitor Permit verlängert werden.

* Um Probleme und zusätzliche Beantragungskosten zu vermeiden, vergewissern Sie sich bitte, dass sämtliche Online-Angaben ohne Fehler eingegeben wurden. Dies gilt für die genaue Eingabe aller Wörter, Namen und Zahlenangaben, beispielsweise der Reisepass-Nummer. Bitte beachten Sie auch, dass der deutsche Buchstabe "ß" in "ss" umgewandelt werden muss. Das gleiche gilt für die Schreibweise von "ä, ü und ö", die ebenso in "ae, ue und oe" umgewandelt werden muss.
* Um Zollprobleme bei der Einreise in Neuseeland zu verhindern, ist es auch äußerst wichtig, dass Sie bei der Online-Beantragung unter 'Citizenship of Passport' das Ihrem Reisepass entsprechende Land angeben. Beachten Sie auch, dass beim Online Antragsformular eine Eingabe für den Reisepass (Citizenship of Passport) und eine andere für einen zusätzlichen persönlichen Identifikationsnachweis, wie den Personalausweis, erforderlich ist.

Wichtig! Gesundheitsbestimmungen

Wenn Sie sich in den letzten fünf Jahren ´insgesamt´drei Monate oder länger in einem oder mehreren Ländern mit hoher TB Gefahr aufgehalten haben, muss ein Tuberkulosetest (Chest X-ray Certificate INZ 1096 [external link]) bei einem vom Immigration New Zealand anerkannten 'panel doctor' durchgeführt werden - egal wie lange Sie vorhaben in Neusseland zu bleiben (Liste der panel doctors [external link]). Die von TB betroffenen Länder erfahren Sie im Health Requirements Leaflet (INZ 1121) [external link]. Das Chest X-ray Certficate von WHS-Antragstellern muss - nach Aufforderung des Online-Systems - zur Überprüfung an folgende Adresse geschickt werden:

Für Antragsteller aus Deutschland und Europa:
workOnline applications/ X-ray Certificate
Immigration New Zealand
Mezzanine Floor
NZ House
80 Haymarket
London
SW1Y 4TE
United Kingdom

Für Antragsteller in Neuseeland und außerhalb Europas:
Online applications/ X-ray Certificate
Working Holiday Schemes Team
P O Box 3773
Shortland Street
Auckland
New Zealand

Um das "Working Holiday Scheme" Visum in Anspruch zu nehmen, muss man:
* ein deutscher Staatsbürger sein,
* am Tag der Beantragung mindestens 18 und den 31. Geburtstag noch nicht überschritten haben,
* einen deutschen Reisepass besitzen, der bei Beantragung des Visums mindestens folgende Gültigkeit besitzt: "Ankunftsdatum in Neuseeland + 12 Monate Aufenthalt in Neuseeland + 3 Monate",
* keine Kinder nach Neuseeland mitbringen.

Visum-Inhaber sind aufgefordert bei der Einreise nach Neuseeland folgendes nachzuweisen:
(1) den Nachweis einer Rück- oder Weiterreise oder den Nachweis, bei der Ankunft in Neuseeland, dass man - zusätzlich zu den unten erwähnten NZ$ 4.200 - genügend Geld zur Verfügung hat um ein Rück- oder Anschlussticket vor Ort zu kaufen.
(2) den Nachweis von Geldmitteln, mindestens NZ$ 4.200 (ungefähr € 2.100), um für die eigenen Lebenshaltungskosten in Neuseeland aufzukommen. Der Nachweis von Geldmitteln ist durch Reiseschecks, einen Kreditbrief Ihrer Bank oder einen Kontoauszug von einem in Ihrem Namen eröffneten Konto bei einer deutschen oder neuseeländischen Bank zu erbringen.
(3) den Nachweis einer umfassenden Krankenversicherung, die für den gesamten Aufenthalt in Neuseeland gültig ist.

Zusätzliche Erläuterungen:
* WHS-Visum-Inhaber können während der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis jederzeit ihren Status vor Ort ändern, wenn sie die Bedingungen für eine Arbeits-, Studenten- und Residence-Permit erfüllen. Eine Statusänderung vom WHS-Visum in ein Besuchervisum muss ausserhalb Neuseelands erfolgen.
tim* Visa-Inhaber dürfen während des Aufenthaltes an einem Hochschul- oder Bildungskurs teilnehmen, der weniger als drei Monate dauert.

http://www.newzealandnow.govt.nz[external link].

http://www.immigration.govt.nz/whswork[external link].

02/2009
Peter Brendle
Manager, Visa Section
New Zealand Embassy

Für weitere Informationen zum Thema Work & Travel, schaut mal in unser Forum unter Work & Travel Neuseeland

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