Zollvorschriften

Zollvorschriften

Informationen vom Auswärtigen Amt:

Neuseeland hat außerordentliche strenge Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel und andere pflanzliche und tierische Produkte, die ein Risiko für die indigene Flora und Fauna des Landes darstellen könnten. Reisende sind verpflichtet, bei der Einreise als Risiko in Frage kommende Produkte bzw. Gegenstände zu deklarieren. Dazu zählen unter anderem alle Lebensmittel, Pflanzen, Saaten, Tiere und Tierprodukte sowie sonstige Organismen. Auch gebrauchte Sport- und Campingausrüstung, Wander- und andere Sportschuhe, Gartengeräte und andere Gegenstände, denen Reste von Erdreich, Saaten oder Wasser anhaften könnten, sind zu deklarieren. Diese Liste ist nicht abschließend; ausführliche Informationen sind dem Internetauftritt des Quarantäne-Dienstes des Ministeriums für Primärindustrien zu entnehmen. Selbst das versehentliche Mitführen von Reiseproviant, zum Beispiel eine einzige im Handgepäck vergessene, nicht-deklarierter Banane, kann zu einer sofort fälligen, hohen Geldstrafe führen.

Bei der Ankunft in Neuseeland gibt es umfangreichen Kontrollen: Durchsuchung des Gepäcks unter anderem mit Spürhunden, sowie Durchleuchtung. Verstöße gegen die Einfuhrbestimmungen werden unnachgiebig mit Geld- (in der Regel mindestens NZ$ 400,00) und gegebenenfalls auch Haftstrafen oder Ausweisung bestraft.
Auch Laptops oder andere elektronische Datenträger dürfen vom neuseeländischen Zoll nach dem Customs and Excise Act 2018 zur Verhinderung von Straftaten durchsucht werden. Auch die Herausgabe des Passworts kann hierzu verlangt werden. Bei Verweigerung drohen Geldstrafen von bis zu NZ$5.000,00.

Die Zollfreimengen für Genussmittel im Reiseverkehr belaufen sich für Personen über 17 Jahren auf maximal 4,5 Liter Wein oder Bier und höchstens drei Flaschen Spirituosen zu je maximal 1,125 Liter sowie höchstens 50 Zigaretten oder 50 Gramm Tabak bzw. Zigarren (oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren bis maximal 50 Gramm). Andere Waren dürfen bis zu einem Gesamtwert von 700,- NZD je Reisendem eingeführt werden. Weitere Informationen können auf der Webseite des neuseeländischen Zoll nachgelesen werden.

Einfuhrverbote beziehungsweise -beschränkungen bestehen unter anderem  für Waffen, sowie für bestimmte Arten von Messern. Weitere Informationen hält die Webseite der neuseeländische Polizei bereit., Bei Ein- und Ausreise sind mitgeführte Bargeldbeträge (einschließlich Schecks, Reiseschecks, Geld- oder Postanweisungen, Wechsel und andere übertragbare Inhaberpapiere) anzuzeigen, soweit ihr Gesamtwert NZ$10.000 beträgt oder übersteigt.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

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